Was verdienen eigentlich meine Kollegen?
Nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz muss der Arbeitgeber Auskunft über Vergleichsgehälter geben – mit Einschränkungen
München – Wer verdient was in meiner Firma? Die Frage haben sich schon viele Berufstätige gestellt. Seit dem 6. Januar können sie darauf eine Antwort einfordern. Zumindest theoretisch. Denn nun gilt der Auskunftsanspruch im sogenannten Entgelttransparenzgesetz, das bereits Mitte 2017 in Kraft getret