Prozess um Embryonenspende

Das geschenkte Leben

von Redaktion

von Barbara Nazarewska

Dillingen – Fridolin* ist sechs Monate alt. Und in jüngster Zeit fällt seinen Eltern Anna* und Thomas* immer wieder auf, dass Fridolin „ganz schön viel von uns hat“. Kein Wunder, könnte man meinen: Fridolin ist schließlich das Kind seiner Eltern. Die wenigsten wissen jedoch, warum Anna und Thomas jedes Mal ein bisschen überrascht sind. Denn Fridolin ist genetisch nicht mit ihnen verwandt. Der Bub ist aus einer sogenannten Embryonenspende entstanden. „Er ist das Geschenk unseres Lebens“, sagen Anna, 36, und Thomas, 39. Ein Geschenk, das ihnen ein fremdes Paar machte – indem es seine befruchtete Eizelle spendete.

25 „Fridolins“ leben heute in Deutschland, acht weitere sind unterwegs. Ohne das Netzwerk Embryonenspende, eine nicht-kommerzielle Organisation aus dem schwäbischen Höchstädt an der Donau (Kreis Dillingen), gäbe es keines der Kinder (siehe Kasten).

Doch weil es sie gibt, gab es nun auch eine Anklage gegen die Haupt-Initiatoren des Netzwerks, an dem rund 20 Kinderwunsch-Zentren aus ganz Bayern beteiligt sind. „Der Gegenstand der Strafbefehle ist der Vorwurf, dass in 33 Fällen missbräuchlich Fortpflanzungstechniken angewandt worden sein sollen“, heißt es beim Amtsgericht Dillingen. Für Hans-Peter Eiden (siehe Interview), der erster Vorsitzender beim Netzwerk ist und zu den vier Angeklagten gehört, stellt sich die Sache ein bisschen anders dar. „Die Frage ist doch: Was hat einen höheren Stellenwert?“, sagt er: „Leben vernichten? Oder Leben schenken?“

Es ist Dienstagmorgen, kurz vor 8.30 Uhr, und vor Raum 18 im Erdgeschoss des Amtsgerichts Dillingen tummeln sich ungewöhnlich viele Zuschauer und Journalisten. Nein, dies hier ist kein gewöhnlicher Strafprozess, an dessen Ende der Staatsanwalt Geldstrafen fordert – und der Richter die Angeklagten dennoch freispricht. Obwohl er zugleich sagt, deren Vorgehen sei grundsätzlich schon strafbar. Nur: „Es war den Angeklagten trotzdem kein Vorwurf zu machen.“ Sie hätten sich im Vorfeld ja so viel Rechtsrat wie möglich eingeholt.

Diese Verhandlung könnte definitiv eine Signalwirkung haben. Denn letztlich geht es hier eben nur vordergründig um angebliche Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz. Es geht vielmehr um die Frage: Ab welchem Zeitpunkt beginnt menschliches Leben? Und vor allem: Ab wann ist dieses Leben schützenswert?

Bisher gilt: Embryonen, die während einer Kinderwunsch-Behandlung entstehen (siehe Grafik), sind schützenswert. Anders als sogenannte imprägnierte Eizellen. Das sind Eizellen, die zwar mit dem männlichen Samen befruchtet wurden, wo aber die väterlichen und mütterlichen Chromosomensätze noch getrennt sind – also noch nicht miteinander verschmolzen.

Das Embryonenschutzgesetz sieht vor, dass nur ein Teil solcher Eizellen weiter kultiviert werden darf. Der Grund: Es sollen keine „überschüssigen“ Embryonen entstehen, zumal pro Versuch nur maximal drei in die Gebärmutter eingepflanzt werden dürfen. Bei einer Kinderwunsch-Behandlung lässt sich aber nicht immer genau abschätzen, wie viele solcher Eizellen man tatsächlich weiter kultivieren muss, damit sich am Ende drei Embryonen entwickeln. Deshalb bleiben manchmal Embryonen übrig, die dann kryokonserviert, also eingefroren werden – für einen weiteren Versuch. Sei es, weil keine intakte Schwangerschaft zustande kam, sei es, weil sich die Eltern noch ein Geschwisterchen für ihr Kind wünschen.

Da jedoch per Gesetz Embryonen tatsächlich nicht „auf Vorrat“ kultiviert werden dürfen, ist ihre Zahl im Vergleich zu der von imprägnierten Eizellen überschaubar. Besagte Eizellen werden ebenfalls tiefgefroren, allerdings in einem früheren Stadium, nämlich am Tag der Befruchtung. Das genetische Programm ist damit dennoch festgelegt: Sobald man sie nämlich auftaut, vollzieht sich die Befruchtung von allein, ohne Zutun. Und wenn alles gut geht, dann wird aus einer bislang nicht schützenswerten imprägnierten Eizelle ein schützenswerter Embryo.

Für Anna und Thomas, die Eltern von Fridolin, zählen solche Unterscheidungen nicht. Im Gegenteil, sie empören das Paar: „Es ist unvorstellbar für uns, dass Fridolin vielleicht nie hätte zur Welt kommen dürfen!“ Denn Fridolin dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer imprägnierten Eizelle entstanden sein, die sich erst nach dem Auftauen zum Embryo entwickelte und dann in Annas Gebärmutter eingesetzt wurde.

Jahrelang haben Anna und Thomas auf ein Kind gehofft. Vergeblich. 16 künstliche Befruchtungen ließ Anna über sich ergehen, vier Mal war sie schwanger, vier Mal verlor sie das Kind in den ersten drei Monaten. Jede Fehlgeburt war ein neuer Tiefschlag, raubte dem Paar nicht nur die Kraft, sondern vor allem die Hoffnung. Sie stellten sich die Frage: Wie lange machen wir so weiter?

Eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg war unmöglich. Doch auch die moderne Reproduktionsmedizin konnte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr helfen. Irgendwann galten Anna und Thomas als „austherapiert“ – und konnten trotzdem ihren sehnlichen Kinderwunsch nicht ad acta legen. Und genau an dieser Stelle kam das Netzwerk Embryonenspende ins Spiel.

Das Netzwerk vermittelt zwischen Paaren, die dank künstlicher Befruchtung ihre Familienplanung abschließen konnten – und jenen, die trotz vieler reproduktionsmedizinischer Maßnahmen nicht zum Nachwuchs kamen – wie Anna und Thomas. Die „Spenderpaare“ und die „Empfängerpaare“ lernen sich zwar nie kennen, erfüllen sich aber gegenseitig einen Herzenswunsch: Die einen schenken den anderen ihre befruchtete Eizelle.

Für beide Paare spielt es emotional freilich keine Rolle, ob es sich dabei um einen Embryo oder eben um eine imprägnierte Eizelle handelt. Sie nennen beide liebevoll „Schneeflöckchen“ oder „Eisbärchen“. Juristisch sorgt die Unterscheidung allerdings immer wieder für Schwierigkeiten. „Diese Problematik muss geklärt werden – und zwar an höherer Stelle“, sagt auch Richter Patrick Hecken bei seiner Urteilsverkündung am Dienstagvormittag. „Sie wird uns immer wieder beschäftigen.“ Obwohl Hecken die Angeklagten freispricht, motiviert er die Staatsanwaltschaft, gegen das Urteil Revision einzulegen – damit es zu einer Verhandlung am Oberlandesgericht kommt. Damit endlich klare Verhältnisse herrschen. Und damit sich das Netzwerk nicht wie schon seit Jahren weiterhin im juristischen Graubereich bewegen muss.

Die Warteliste für eine Embryonenspende ist lang. Anna und Thomas standen eineinhalb Jahre auf dieser Liste. Immer wieder versuchten sie, Abschied zu nehmen von ihrem Kinderwunsch. Bis eines Tages der Anruf von Eiden kam. Es war so weit: Es gab ein Spenderpaar. Kurz darauf wurde Anna schwanger.

Das Kind wuchs in ihrem Bauch. Es entwickelte sich gut, gar bilderbuchmäßig. Doch die Angst, es zu verlieren, sie blieb. Bis zur Geburt. Und dann war Fridolin da. Er war gesund. „Es war wie ein Wunder für uns“, sagt Thomas. Er sagt auch: „Ich habe nicht das Gefühl, dass zwischen uns und dem Kind etwas falsch ist. Es ist unser Kind. Wir sind seine Eltern.“

Anna und Thomas wissen, dass später noch „ein großes Thema“ auf sie zukommt: die Herkunft. Wenn es so weit ist, werden sie ihren Sohn darüber aufklären. Doch jetzt sei es noch zu früh. Nur ein ganz kleiner Kreis kennt die Wahrheit über Fridolins genetische Identität. Das soll auch so bleiben. „Zum Schutz des Kindes“, sagt Thomas.

Ein Kind, das vielleicht nie geboren worden wäre, wenn sich Eiden und seine Mitstreiter vom Netzwerk Embryonenspende nicht über gewisse Konventionen hinweggesetzt hätten. Und sie wollen auch weiterhin dafür kämpfen, dass „menschliches Leben nicht im Müll landet“, sagt Eiden.

Anna und Thomas sind für diesen Kampf zutiefst dankbar. „Fridolin lächelt ganz oft“, sagt Anna. „Er ist ein wahnsinniger Schatz.“ Dann hält sie kurz inne. „Ich glaube, er freut sich, auf der Welt zu sein.“ Pause. „Nein, ich glaube es nicht nur: Ich bin mir ganz sicher.“ * Name geändert

TV-Tipp

Heute Abend um 21 Uhr läuft im BR bei „Kontrovers“ ein Beitrag über das Netzwerk Embryonenspende.

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