Die Zahl der Geburten nach künstlicher Befruchtung steigt in Deutschland rasant an. Allein 2015 wurden mehr als 20 000 Babys geboren, so die jüngsten Zahlen.
Immer wieder bleiben jedoch nach Kinderwunsch-Behandlungen befruchtete Eizellen übrig (siehe Haupttext). Die Kinderwunsch-Paare haben dann zwei Möglichkeiten: die Zellen vernichten zu lassen – oder zu spenden. Hierbei wenden sie sich an das „Netzwerk Embryonenspende“ (www.netzwerk-embryonenspende.de). Diese gemeinnützige Organisation vermittelt dann zwischen den „Spenderpaaren“ und den „Empfängerpaaren“.
Zwar läuft das gesamte Prozedere anonym ab, dennoch müssen gewisse Formalitäten geklärt werden, denn: Das Kind, das aus einer solchen Spende entsteht, ist genetisch nicht mit seinen sozialen Eltern verwandt. Weil aber in Deutschland das Gesetz festlegt, dass diejenige Frau als Mutter gilt, die das Baby austrägt, muss nur der genetische Vater seine Rechte abtreten zugunsten des sozialen Vaters. Der wiederum muss das Baby nach der Geburt adoptieren – sofern das Paar nicht miteinander verheiratet ist. Das Kind hat zudem das Recht, später seine Herkunft zu erfahren; entsprechende Daten sind bei einem Notar hinterlegt.
Weiterhin werden bei der Vermittlung „phänotypische Merkmale“, etwa Augen-, Haut- und Haarfarbe, von Spendern und Empfängern abgeglichen. Dies geschieht zum Schutz des Kindes: Es soll seinen sozialen Eltern möglichst ähnlich sehen. bn