Eine umstrittene Erfindung aus Bayern

von Redaktion

Die Schleierfahndung ist eine Erfindung Bayerns. Der Freistaat hat sie als erstes Bundesland zum 1. Januar 1995 eingeführt. Sie erlaubt Polizisten, Personen ohne konkreten Anlass und Verdacht zu kontrollieren. Gedacht war die Schleierfahndung als Ausgleich des schrittweisen Abbaus der Grenzkontrollen in Europa. Die bayerische Polizei kontrolliert in einem 30 Kilometer breiten Gebiet entlang der Außengrenzen sowie im ganzen Land an Durchgangsstraßen und beispielsweise an Bahnhöfen und Flughäfen. Ab 1. Juli 2018 sollen die Schleierfahnder mit Neugründung der Grenzpolizei wieder offiziell Grenzschützer heißen.

Schleierfahndung in  13 Bundesländer

In den meisten anderen Bundesländern gibt es die Schleierfahndung ebenfalls. Ausnahmen sind Bremen, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Zwar ist der Schutz der deutschen Außengrenzen Aufgabe des Bundes. Das Polizeirecht ist aber Ländersache, deshalb wird Schleierfahndung unterschiedlich gehandhabt. Nur in Bayern, Thüringen und Hessen dürfen neben der Identitätsfeststellung auch Personen und mitgeführte Sachen durchsucht werden. In Hamburg und Sachsen beschränkt es sich auf das Durchsehen des Gepäcks. Überall sonst ist nur eine „Inaugenscheinnahme“ erlaubt.

„Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis“

Wie schon sein Vorgänger Horst Seehofer, wirbt der neue bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dafür, die Schleierfahndung auszubauen: „Ich hoffe, dass sich die anderen Bundesländer an Bayern orientieren.“ Doch das sehen nicht alle Innenminister so. „Aus Berliner Sicht stehen bei der Schleierfahndung Aufwand und Ertrag in keinem ausgeglichenen Verhältnis“, sagt ein Sprecher des Berliner Innensenators Andreas Geisel (SPD). Berlin hat die Kontrollen 2004 abgeschafft. Auch der rot-grüne Senat in Bremen sprach sich bislang wegen fehlender Grenzen zu Nachbarländern gegen Schleierfahndung aus. In Nordrhein-Westfalen hat die neue schwarz-gelbe Regierung im Februar die „strategische Fahndung“ verankert. Voraussetzung für den Einsatz dieses verdachtsunabhängigen Fahndungsinstruments ist ein konkreter Anlass, etwa eine Einbruchsserie oder die angestiegene Kriminalität in einem Gebiet. Auch in Berlin gibt es eine Hintertür für verdachtunabhängige Kontrollen: Diese sind an „kriminalitätsbelasteten Orten“ (kbO) schon jetzt möglich.

aglaja Adam

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