Deutsch im Grundgesetz

von Redaktion

1949

Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ vom 23. Mai 1949 enthält keine Bestimmung über die Landes- oder Amtssprache.

2006

Im Rahmen der Grundgesetzänderungen zur Föderalismusreform forderte Bundestagspräsident Lammers, den Artikel 22, der in Absatz 1 und 2 die Hauptstadt und Bundesflagge festlegt, durch einen Absatz 3 zu ergänzen, mit dem Wortlaut: Die Landessprache ist Deutsch.

2008

Der CDU-Bundesparteitag beschließt mehrheitlich, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern und in Artikel 22 einzufügen: Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.

2011

Eine Petition des „Vereins für Deutsche Sprache“, die fordert, das Grundgesetz durch einen Sprachartikel zu ergänzen, wird vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages abgelehnt. Der Ausschuss erkennt zwar an, dass sich „seit vielen Jahren eine kontinuierliche Statusminderung der deutschen Sprache feststellen [lässt]“, kommt aber zum Ergebnis, dass die damit verbundenen Probleme „durch eine Aufnahme der [deutschen] Sprache ins Grundgesetz nicht behoben werden könnten“.

2016

Der CDU-Bundesparteitag beschließt erneut und einstimmig, Deutsch ins Grundgesetz aufzunehmen und in Artikel 22 festzustellen: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch. Im Wahlprogramm 2017 fehlt diese Forderung.

2018

Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht keinen Sprachartikel vor.

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