München – Die Spannung im Sitzungssaal ist deutlich zu spüren. Konzentriert und erwartungsvoll blicken Zuschauer wie Journalisten auf die weiße Tür, aus der das Gericht in den Raum tritt. Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten Männer sitzen auf ihren Plätzen. Zschäpe und Ralf Wohlleben tragen schwarze Oberteile. Die 43-Jährige hat wie zuletzt ihren beerenfarben gemusterten Schal um den Hals geschlungen. Sie wirkt geradezu entspannt, als sie sich vor den Kamerateams auf ihren Platz niederlässt.
Oben auf der Empore stehen winkend einige Neonazis. Unter ihnen Karl-Heinz Statzberger, in München verurteilt wegen eines geplanten Anschlags auf die Grundsteinlegung des Jüdischen Gemeindezentrums im Jahr 2003. Zschäpe würdigt die Gruppe keines Blickes. Die sechs Männer und zwei Frauen sind eh auf die Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. fokussiert. Als dessen Haftbefehl später aufgehoben wird, klatschen sie Beifall und johlen. „Seien Sie sofort ruhig“, schimpft der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, „sonst muss ich sie aus dem Saal werfen.“ Die Stimme des Richters klingt kurz vor dem Ende des Mammutprozesses angegriffen. Das Urteil verliest er zwischen zehn Uhr am Morgen und 15 Uhr am Nachmittag.
Mit schneller, aber nicht so kraftvoller Stimme wie üblich verkündet Götzl die Schuldsprüche. Lebenslang für Zschäpe. Zehn Jahre für Wohlleben (siehe Kasten). Zwei Jahre und sechs Monate für André E., sowie drei Jahre für Holger G. und Carsten S. ziehen an den Angeklagten vorüber. Sie zeigen keine Regung. Aber Zschäpe wirkt versteinert. Die Zuhörer und Nebenkläger sind ruhig, noch. Sie wollen hören, wie der Richter sein Urteil begründet.
Dann beginnt Götzls detaillierter Vortrag. Dazu zählt auch eine aufwühlende Schilderung der Taten. Die Angehörigen der Opfer müssen noch einmal mit anhören, wie ihre Lieben gestorben sind. Schüsse aus nächster Nähe, Steckschüsse, Schüsse aus zwei Waffen – und dann ist der Fall Halit Yozgat an der Reihe.
Der 21-Jährige wurde 2006 in seinem Internetcafé in Kassel erschossen. Zu viel für Vater Ismail. Plötzlich springt er auf und ruft auf Arabisch: „La illaha illah!“ Auf Deutsch: „Es gibt keinen Gott außer Allah.“ Er ruft es immer wieder. Richter Götzl zuckt zusammen. Dann schüttet der Vater Wasser aus einer Flasche über sich selbst, als wolle er aufwachen aus einem bösen Albtraum. „Ich möchte keine weiteren Störungen hören“, reagiert Götzl scharf, „sonst muss ich Maßnahmen ergreifen, die ich nicht ergreifen möchte“, sagt er. Yozgat ist fortan ruhig.
Während Götzl das Urteil begründet und Zschäpe die volle Mittäterschaft anlastet, weil sie sich schon lange vor den Morden und den Überfällen mit Uwe Mundlos und Uwe Bönhardt zusammenschloss, dringen von draußen die Rufe der Demonstranten in den Sitzungssaal. Drinnen fährt Götzl fort: Beate Zschäpe habe innerhalb des Trios die Aufgabe übernommen, den konspirativen Stützpunkt zu sichern und für den Tag der Entdeckung die Bekennervideos zu verbreiten. Anders habe der Verband sein politisch-ideologisches Ziel nicht verbreiten können.
Sie sei wichtig gewesen, ohne sie hätte die Terrorzelle nicht perfekt operieren können. Das Zurschaustellen des naiven Mädchens habe zum Konzept des Nationalen Sozialistischen Untergrunds (NSU) gehört. Zschäpe habe sich stets auf den „Tag X“ vorbereitet. Sollte eine Festnahme drohen, wollten sich die beiden Uwes umbringen. Zschäpes Aufgabe war, das Haus in Brand zu stecken, um Beweise zu vernichten. Außerdem sollte sie 15 vorbereitete Posttaschen mit den besagten Videos versenden. Und sich dann ebenfalls töten. Das schafften nur ihre Komplizen. Zschäpe irrte vier Tage herum, ehe sie sich der Polizei stellte. Im teilweise niedergebrannten Haus wurden noch zahlreiche Beweismittel entdeckt, wie Stadtpläne und Personenlisten.
Die Vereinigung NSU sei 1997 gegründet worden, referiert der Richter weiter, weil den Dreien eine längere Inhaftierung drohte und die Arbeit aus dem Untergrund die einzige Möglichkeit war, die Spirale der Gewalt in Gang zu setzen. Der NSU habe sich seine Opfer allein wegen ihrer nicht-deutschen Herkunft ausgesucht, um die Angst in der Bevölkerung mit Migrations-Hintergrund zu schüren.
Götzl spricht und spricht, seine Stimme ist monoton. Dreimal unterbricht er die Urteilsverkündung für eine Pause. Die Mittäterschaft Zschäpes sehen er und der 6. Senat als gegeben. Die Angeklagte habe sich stets planmäßig in oder in der Nähe der Wohnung aufgehalten. Sie habe die Aufgabe übernommen, Falschnamen zu verwenden, ihren Freunden Ersatzpapiere zu verschaffen, Zahlungen zu leisten und ein Gelddepot zu besorgen. Dass sie nicht am Tatort aufgetaucht sei, widerspricht der Mittäterschaft nicht. Juristisch gesehen reiche die Vorbereitung als Mitwirkung an der Tat aus.
Einige Zuschauer wirken verblüfft. Hat das Gericht für diese Erkenntnis so lange verhandeln müssen? Die von der Anklage geforderte Sicherungsverwahrung spricht der Senat nicht aus. Zwar lägen die formellen Voraussetzungen vor, bei der verhängten Strafe werde die Angeklagte aber generell nicht aus der Haft kommen, so lange bei ihr eine Gefährlichkeit vorliege. Zschäpe sitzt bereits seit sechseinhalb Jahren in Haft. Die Zeit im Gefängnis wird angerechnet, was bedeutet, dass in etwa zehn Jahren erstmals geprüft wird, wie lange sie dann noch im Gefängnis bleiben muss.
Um kurz vor 15 Uhr ist dann Schluss, endgültig. Fast ein bisschen wehmütig bedankt sich der Richter bei allen Beteiligten, verabschiedet sich von den Zuhörern und Journalisten, bevor er auch diesen Prozess nach 438 Sitzungstagen schließt. Auf dem Vorplatz des Strafjustizzentrums gehen die Demonstrationen noch lange weiter. Beate Zschäpes Pflichtverteidiger kündigen an, in Revision gehen zu wollen.