Nebenkläger: „Zwei Urteile zu milde“

von Redaktion

Ralf Wohlleben, der ehemalige NPD-Vizechef in Thüringen, soll Ende 1999 oder Anfang 2000 dem NSU mit Hilfe von Carsten S. eine Pistole vom Typ Ceska 83 und Munition verschafft haben – die Tatwaffe bei neun der zehn Morde. Die Bundesanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Richter Götzl verurteilte Wohlleben gestern wegen Beihilfe zum Mord in neun Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren. Wohlleben sitzt seit 2011 in Untersuchungshaft. Damit bleiben ihm noch rund drei Jahre Haft, spätestens dann ist er frei.

Die Opfer der Angehörigen kritisierten das Gericht gleich nach dem Urteil. Elif Kubasik, deren Mann erschossen wurde, ließ über ihren Anwalt eine Erklärung verlesen: In den milden Urteilen gegen Andre E. und Ralf Wohlleben sehe sie „eine weitere Ermutigung“ der Neonazi-Szene. Das Gericht sprach E. nicht der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig, wie dies die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Es verurteilte den 38-Jährigen, der bei der Tarnung des NSU-Trios geholfen haben soll, lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht hob den Haftbefehl gegen ihn auf – er wurde mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft entlassen. Von seiner zweieinhalbjährigen Haftstrafe hat er ein knappes Jahr abgesessen. Gestern spazierte er allerdings erst mal in die Freiheit. Die Urteile gegen die NSU-Helfer Ralf Wohlleben und André E. seien „nach unserem Dafürhalten sehr, sehr milde“, sagte Anwalt und Nebenklage-Vertreter Mehmet Daimagüler dem BR. „Die werden wir uns mal anschauen.“ Er will eine Revision prüfen.  sts/dpa

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