Mit dem Verfassungskonvent im Schloss Herrenchiemsee begannen konkrete Beratungen darüber, wie die Verfassung für die noch zu gründende Bundesrepublik Deutschland aussehen sollte. Eine Chronologie:
23. Februar bis 2. Juni 1948: Die USA, Großbritannien, Frankreich sowie die Beneluxstaaten beschließen in London die Gründung eines westdeutschen Staates.
1. Juli 1948: Die westlichen Militärgouverneure Lucius D. Clay, Brian Robertson und Marie-Pierre Koenig überreichen in Frankfurt am Main ihre Beschlüsse an die westdeutschen Ministerpräsidenten.
Juli 1948: Die Ministerpräsidenten beraten in Koblenz und bei Rüdesheim über ihr weiteres Vorgehen. Sie fürchten vor allem eine dauerhafte Teilung Deutschlands und wollen die Verfassung als Provisorium verstanden wissen, daher der Beschluss auf Vorschlag des Hamburger Bürgermeisters Max Brauer, nur den Begriff Grundgesetz zu verwenden.
10. bis 23. August 1948: Verfassungskonvent Herrenchiemsee
1. September 1948: Der Parlamentarische Rat tritt unter Vorsitz des späteren ersten Bundeskanzlers der BRD, Konrad Adenauer, in Bonn zusammen.
8. Mai 1949: Der Rat billigt das Grundgesetz.
23. Mai 1949: Der Rat verkündet nach Zustimmung der westlichen Militärgouverneure und der Landtage – mit Ausnahme des Freistaats Bayern – das Grundgesetz.
24. Mai 1949: Das Grundgesetz tritt offiziell in Kraft. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland gegründet.