Im Winter sind Autofahrer ganz besonders gefordert. Es gilt, eine Menge Regeln zu beachten, um schneegerecht unterwegs zu sen. Ansonsten drohen Bußgelder.
. Winterreifenpflicht
Wer sein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen, dazu gehören Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte, führt, für den sind Winterreifen Pflicht. Darauf weist das Polizeipräsidium Oberbayern hin. Verstöße werden nach dem Bußgeldkatalog mit Bußgeldern von 60 Euro (Fahren mit Sommerreifen) bis 120 Euro (dadurch einen Unfall verursacht) geahndet. Der Halter (oder sonst Verantwortliche), der die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs bei winterlichen Straßenverhältnissen anordnet oder auch nur zulässt, hat mit einem Bußgeld von 75 Euro zu rechnen. Auch bei Winterreifen sieht der Gesetzgeber in Deutschland eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor, allgemein empfohlen werden jedoch mindestens 4 Millimeter.
. Geschwindigkeit
Bei winterlichen Straßenverhältnissen muss der Fahrzeugführer laut Polizei auch seine Geschwindigkeit an die besondere Situation anpassen. Wer mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs ist, kann mit 100 bis zu 145 Euro belangt werden, letzteres, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Ferner gilt es zu beachten: Auch wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen geregelt wird, kann aufgrund der Wetterverhältnisse eine deutlich geringere Geschwindigkeit geboten sein, als eigentlich erlaubt ist. . Freie Sicht Der Fahrzeugführer hat auch dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist, zum Beispiel durch unzureichendes Freimachen der Scheiben von Eis und Schnee. Bei Verstößen ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von zumindest 10 Euro fällig. Zu den Pflichten des Fahrzeugführers gehört es auch, sein Fahrzeug vor Fahrtantritt von Eis und Schnee zu befreien. Wer dies nicht tut, wird mit einer Verwarnung in Höhe von 25 Euro belangt. Wird ein Anderer durch herabfallenden Schnee gefährdet, wird dies mit 100 Euro geahndet. Wird er geschädigt, sind 120 Euro Bußgeld fällig.
. Beleuchtung
Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Wer dies nicht tut, wird mit 20 bis 35 Euro (bei Unfall) zur Kasse gebeten. Dabei geht es nicht nur um die gute Sicht für den Fahrer, sondern auch darum, von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen zu werden. Da das Tagfahrlicht nur nach vorne wirkt, die Rückleuchten aber bei diffusen Lichtverhältnissen oft trotzdem dunkel bleiben, sollte man im Zweifel besser das Abblendlicht einschalten. Darüber hinaus dürfen die Scheinwerfer nicht verdeckt oder verschmutzt sein. Verstöße werden ebenfalls mit einem Bußgeld von 20 Euro und von 35 Euro bei einem Unfall geahndet. Deshalb sollten Scheinwerfer und Rückleuchten regelmäßig von Eis und Schnee befreit werden. wha