Mindestvoraussetzung für alle Bio-Produkte in Europa, geregelt in der EG-Öko-Verordnung. Die wichtigsten Grundsätze: Produkte dürfen zu maximal fünf Prozent nicht ökologische Zutaten enthalten. Keine Gentechnik, keine synthetischen Pflanzenschutzmittel, keine leicht löslichen Mineraldünger. Die Betriebe werden jährlich kontrolliert, der Landwirt muss Buch führen, dass er alle Kriterien einhält. Der Betrieb muss aber nicht komplett umgestellt sein. Kann durch das sechseckige deutsche Bio-Siegel ergänzt werden, die Kriterien sind dieselben.