„Wir haben 16 000 offene Asyl-Verfahren“

von Redaktion

5 FRAGEN AN

Andrea Breit ist Präsidentin des Verwaltungsgerichts München. Das Gericht ist für ganz Oberbayern zuständig. Zum Beispiel für Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Waffenrecht oder Denkmalschutzrecht – und eben Asylrecht.

Wie viele Asyl-Verfahren sind noch offen?

Im Jahr 2014 gingen etwa 2000 Asylverfahren ein, 2017 waren es fast 23 000. Inzwischen schließt das Gericht deutlich mehr Asylverfahren ab als eingehen. Zum Jahreswechsel hatten wir gut 16 000 Asylverfahren offen, dazu kommen 6000 Verfahren des klassischen Rechts, also zum Beispiel Beamtenrecht, Naturschutzrecht oder Baurecht.

Wie viele Asyl-Verfahren arbeiten Sie im Jahr ab?

Letztes Jahr hatten wir knappe 11 000 Erledigungen in Sachen Asyl. Wird der Asylantrag abgelehnt und entschieden, dass kein Bleiberecht besteht, ist es sehr unterschiedlich, wie schnell eine Rückführung ins Heimatland vollzogen wird. Es stellt sich oft die Frage, ob überhaupt Heimreise-Papiere beschafft werden können. Bei einigen afrikanischen Staaten ist das schwierig. Dann bedeutet „kein Bleiberecht“ oft eben nicht Aufenthaltsbeendigung.

Mit Abschiebungen haben Sie nichts zu tun?

Da gibt es oft Missverständnisse. Das Bundesamt entscheidet über den Asylantrag. Das Verwaltungsgericht überprüft, was das Bundesamt gemacht hat, wenn der Asylbewerber gegen seinen Bescheid klagt. Aber die Zuständigkeit für Rückführungen liegt nicht bei uns, sondern bei den Ausländerbehörden. Die tatsächliche Aufenthaltsbeendigung begegnet häufig Problemen.

Bei Ihnen entscheiden sich Schicksale ganzer Familien. Die Richter müssen prüfen, ob einem Flüchtling in seiner Heimat Verfolgung droht.

Wir prüfen die Klagen nach den geltenden Gesetzen. Danach kann ein Asylantrag nur unter engen Voraussetzungen Erfolg haben. Etliche Asylbewerber sind ehrlich und geben vor Gericht mehr oder weniger zu, dass sie nicht politisch verfolgt wurden. Sie räumen ein, dass es ihnen in ihrem Herkunftsland einfach schlecht geht und sie nur ihr „Glück finden“ wollen. Dafür hat auch jeder Verständnis – aber es ist dann halt so, dass kein Asylrecht gewährt werden kann.

Sind Sie froh, wenn das Asyl-Thema irgendwann mal vom Tisch ist?

Es geht nicht darum, das „Asyl-Thema vom Tisch zu bekommen“. Asylverfahren fallen in unsere Zuständigkeit und wir bearbeiten sie ebenso wie viele andere Themen, für die wir zuständig sind. Aber wir möchten nicht als reines Asyl-Gericht wahrgenommen werden. Das ist mir wichtig. Interview: Stefan Sessler

Artikel 3 von 3