„Kosten-Risiko muss für Kunden erkennbar sein“

von Redaktion

3 FRAGEN AN

Martin Dirscherl aus Olching ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Für unsere Zeitung hat er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Park & Control“ analysiert.

In den AGB steht, dass allein durch den Vorgang des Parkens ein Vertrag mit „Park & Control“ zustande kommt – inklusive möglicher Vertragsstrafen. Ist das so korrekt?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass schlicht durch das Auffahren auf einen privaten Parkplatz ein Vertrag zustande kommt. Im Einzelfall muss der Nutzer aber tatsächlich erkennen können, dass ein solcher Vertrag entsteht. Hintergrund ist: Ein normaler Nutzer eines Supermarktparkplatzes geht berechtigterweise davon aus, dass er kostenfrei parken darf. Schon beim Auffahren auf den Parkplatz muss auf einen Blick erkennbar sein, welchen wirtschaftlichen Risiken sich der Nutzer des Parkplatzes aussetzt und dass es Geld kostet, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Mit den Schildern von „Park & Control“, auf denen in kleiner Schrift sage und schreibe 34 einzelne Regelungen getroffen sind, gelingt das nicht. Aus meiner Sicht kommt zumindest kein Vertrag zustande, auf den diese AGB tatsächlich anwendbar wären.

Wenn jemand anhand des Kassenbelegs nachweislich Kunde eines Geschäfts war, aber vergessen hat, die Parkscheibe einzulegen: Sind die 30 Euro, die er dann zahlen soll, verhältnismäßig?

Auf keinen Fall. Orientierung bieten die Parkverstöße im öffentlichen Raum. Hier wird beim Parken im Parkverbot nach einer Kulanzzeit von etwa zehn Minuten allenfalls eine Verwarnung von zehn Euro erhoben. Die hier fälligen 30 Euro sind also das Dreifache.

Besteht dann trotzdem die Chance auf Kulanz?

Leider ist es aus meiner Sicht so, dass die Bitte um Kulanz Zeitverschwendung wäre. Dieses Unternehmen ist nicht auf Kulanz, sondern auf Profit ausgerichtet – dies funktioniert nur über die Masse. Hier auf Kulanz oder Entgegenkommen zu hoffen, ist fast schon naiv. Die Antworten auf die „FAQ“ auf der Webseite von „Park & Control“ sind entsprechend nicht auf Kulanz ausgerichtet. Ich finde es sehr bedenklich, dass die Rechtsauffassung des Unternehmens dargestellt wird, als wäre es die einzig richtige. Viele Verbraucher lassen sich durch diesen „professionellen“ Auftritt wahrscheinlich einschüchtern und nehmen ihre Rechte nicht wahr, obwohl es ausreichend Argumente gibt, die Forderung nicht oder nicht in der vollen Höhe zu begleichen – doch damit geht die Rechnung des Unternehmens bereits auf.

Interview: Martin Becker

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