Samenspenden sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, während Eizellspenden und Leihmutterschaften verboten sind. Anders als bei einer Adoption finden bei einer Samenspende keinerlei Überprüfungen der Umstände in Bezug auf das Kindeswohl statt. Die Zeugung eines Kindes ist lediglich in den Behandl
Dieser Artikel (ID: 1050023) ist am 07.06.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).