Tatverdächtiger: Dringend tatverdächtig ist der Deutsche Stephan E. (45). Er sitzt in Untersuchungshaft.
Vergangenheit: Laut Bundeskriminalamt hat E. eine „lange Latte von Straftaten“. Er war 2009 in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremisten auf eine 1. Mai-Kundgebung des DGB beteiligt und verübte schon 1993 einen Anschlag auf ein Asylbewerberheim im hessischen Hohenstein-Steckenroth. Laut Verfassungsschutz trat Stephan E. in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr so deutlich als Rechtsextremist in Erscheinung. Ein Bekannter aus seinem Schützenverein sagt, er sei dort nicht durch rechte Parolen aufgefallen.
Weitere Täter: Ob es weitere Täter gab, prüft die Bundesanwaltschaft. Nach Informationen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR will ein Zeuge in der Tatnacht einen Schuss gehört und 20 Minuten später zwei Autos bemerkt haben, die in „aggressiver Manier“ durch Lübckes Wohnort fuhren. Demnach hatte er den Eindruck, als hätten sie sich verfahren. Bereits im Haftbefehl gegen Stephan E. soll es laut dem Bericht „Hinweise auf Mittäter oder Mitwisser“ gegeben haben.
Auto: Eines der beiden Fahrzeuge benannte der Zeuge als Volkswagen Caddy, das andere konnte er den Berichten zufolge nicht beschreiben. Später hätten die Ermittlungen ergeben, dass Stephan E. einen solchen VW Caddy fahre, der auf seine Frau zugelassen sei. Bei der Durchsuchung der Wohnung von Stephan E. hätten die Ermittler einen weiteren Autoschlüssel entdeckt, versteckt im CD-Fach eines Radios im Gäste-WC. Dieser gehöre zu einem Skoda, den Stephan E. kurz vor der Tatnacht von einem Familienmitglied übernommen haben soll. Dieses Auto ist bisher nicht aufgetaucht.
Vernetzung in der Szene: Mit rechtsextremistischen Aktivitäten hielt sich Stephan E. nach 2009 öffentlich zurück. Mit der rechten Szene in Nordhessen brachte man in den vergangenen Jahren andere Namen in Verbindung, etwa den 2015 verbotenen Verein „Sturm 18“ und die militante Gruppe „Combat 18“. Ob E. noch Kontakte in diese Szene hatte, prüfen die Ermittler.
Tatwaffe: Sie ist noch nicht gefunden. Stephan E. war Mitglied in einem Schützenverein, hat laut BKA aber keine Waffenbesitzerlaubnis für Schusswaffen. Er hatte dort laut Schützenverein nur Bogen geschossen und keinen Zugriff auf Feuerwaffen gehabt. Genaues Motiv: Der Generalbundesanwalt sieht zwar einen rechtsextremen Hintergrund, was genau E. antrieb und warum er Lübcke als Opfer wählte, ist unklar. Stephan E. schweigt. Zeitpunkt: Unklar ist, warum E. seit 2009 öffentlich nicht mehr mit rechtsextremistischen Aktivitäten auffiel. Sollte die Tat eine Reaktion auf die deutsche Flüchtlingspolitik sein, bliebe immer noch offen, warum er genau jetzt zugeschlagen haben sollte, Jahre nach dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms. dpa