Das Morden erfolgte planmäßig

von Redaktion

Etwa 200 000 Menschen fielen ab 1939 dem Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten zum Opfer

München – Euthanasie. Untrennbar ist der Begriff heute verbunden mit der dunkelsten Zeit der deutschen Geschichte. Ursprünglich wurde der Begriff in der griechischen Antike geprägt und steht für einen guten oder schönen Tod, also ein Sterben ohne langes Leiden. Euthanasie war das positive Gegenstück zu einem schweren, schmerzhaften Tod. Die Nationalsozialisten machten sich den Begriff zu eigen und verbargen hinter ihm den Massenmord an Behinderten, unheilbar Kranken und sogar psychisch erkrankten Kriegsveteranen. Euthanasie wurde zum Euphemismus, zum Deckmantel eines unfassbaren Verbrechens.

Was kommen würde, ließ sich schon Ende der 1930er- Jahre erahnen. Ein Werbeplakat des Rassenpolitischen Amts zeigt einen offenbar schwer behinderten Mann mit einem Pfleger im Hintergrund, der ihm scheinbar schützend die Hand auf die Schulter legt. Der Text freilich offenbart anderes. „60 000 RM (Reichsmark) kostet dieser Erbkranke die Volksgemeinschaft auf Lebenszeit. Volksgenosse das ist auch Dein Geld“, steht dort.

Die Hand auf der Schulter sollte sich als Hand der Mörder erweisen. Im Oktober 1939 erteilte Adolf Hitler in einem Schreiben die Ermächtigung, „unheilbar Kranken … (sollte) der Gnadentod gewährt werden.“

Das NS-Regime habe es als Pflicht des Staates gesehen, sich der als „Defektmenschen“ und „Ballastexistenzen“ titulierten Behinderten zu entledigen, schreibt Mirjam Husemann in einem Artikel des Deutschen Historischen Museums (DHM) in Berlin. Mit Beginn des 2. Weltkriegs habe auch ein innerer Krieg begonnen gegen Menschen, die nicht dem Rassenideal entsprachen und als wertlos, ja schädlich galten.

Freilich war Hitler klar, dass die Öffentlichkeit das anders sehen könnte. Also wurde das Vorhaben unter dem Tarnnamen „Aktion T4“ – benannt nach dem Sitz der Organisationszentrale in der Berliner Tiergartenstraße 4, in Angriff genommen. Betroffen waren vor allem Behinderte, aber auch andere „unerwünschte Elemente“ wie arbeitsunfähige Zwangsarbeiter oder sogar seelisch erkrankte Veteranen des Ersten Weltkriegs.

Das Morden erfolgte planmäßig. Ärzte und Psychiater erstellten über vorgefertigte Formulare Gutachten, anhand derer über Leben und Tod entschieden wurde. Die „Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft“ brachte die Todeskandidaten meist in grauen Bussen in die Euthanasie-Anstalten Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Pirna, Bernburg und Hadamar. Dort warteten die Gaskammer oder tödliche Injektionen. Die Leichen, schreibt das Historische Museum, wurden sofort eingeäschert, um alle Spuren zu beseitigen.

Wegen der großen Zahl aktiv Beteiligter und der auffälligen Häufung von Todesfällen blieb die „Aktion T 4“ nicht geheim. Am 3. August 1941 prangerte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, die Tötungen in einer Predigt an. Hitler stellte das Programm daraufhin offiziell ein – das Morden ging im Geheimen weiter.

Im Zuge der „Aktion T 4“ wurden über 70 000 Menschen ermordet, darunter rund 10 000 Kinder. Ab 1941 gab es Sonderaktionen. Die Aktion „14f13“ kostete 20 000 Menschen das Leben, etwa 100 000 starben bei der „Aktion Brandt“, benannt nach Hitlers Leibarzt Karl Brandt, einer der Hauptfiguren des Euthanasie-Programms der Nationalsozialistischen Partei. In diesem Zusammenhang zu sehen sind die Zwangssterilisationen, die die NSDAP an rund 400 000 Menschen durchführen ließ – zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“, wie es hieß. Etwa 5000 Betroffene überlebten das nicht.

WOLFGANG HAUSKRECHT

Artikel 3 von 4