München – Die Verkehrspolizisten blickt am Montagvormittag in viele verdutzte Gesichter. „Wissen Sie, warum wir Sie anhalten?“, fragt Polizeioberkommissar Michael Eicher immer wieder. Ein verlegenes, fragendes „Nein“ ist meistens die Antwort. Zum ersten Mal hat das Präsidium München gestern eine Schwerpunktkontrolle für die neuen E-Scooter durchgeführt, die seit 15. Juni durch die Landeshauptstadt rollen.
Bei der Aktion am Odeonsplatz fällt den Beamten vor allem eines auf: Die meisten E-Scooter-Fahrer kennen sich mit den Regeln noch überhaupt nicht aus. So wie die Münchner Mutter, die ihrer kleinen Tochter eine Freude machen wollte und sie vorn auf den Scooter nahm. „Ich wusste nicht, dass das verboten ist“, sagt die Münchnerin. Sie muss den Roller stehen lassen. Die Münchnerin kommt diesmal mit einer mündlichen Verwarnung davon, zu zweit fahren kostet eigentlich zehn Euro. Auch viele Touristen kennen diese Regel nicht und mieten sich zu zweit einen Roller. Häufig stehen verbotenerweise auch Kinder auf den Fahrzeugen. „Man muss aber mindestens 14 Jahre alt sein“, sagt Eicher. Ebenfalls verboten ist es, durch die Fußgängerzone zu fahren. Das Bußgeld: 15 Euro.
Kaan (21) aus München wird in der Fußgängerzone erwischt und muss zahlen. Der Kellner nimmt’s sportlich. „Es passieren so viele andere schlimme Dinge in München, um die sich die Polizei kümmern sollte“, sagt er. Er sieht ein, dass es gefährlich sein kann, zwischen Fußgängern zu fahren. „Aber wenn man aufpasst, geht das“, sagt er. Er findet die Flitzer super – und wird auch das nächste Mal wieder durch die Fußgängerzone fahren.
Alkoholisiert fährt an diesem Nachmittag keiner. Zwei junge Männer müssen allerdings zum Drogentest. Michael Eicher sagt: „Alkohol ist eher in den Abendstunden das Problem.“ weg/laf