Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer und wird seit dem Jahr 1991 erhoben. Er beträgt gegenwärtig 5,5 Prozent und wird von westdeutschen und ostdeutschen Steuerzahlern gezahlt. Eine Unterscheidung nach Regionen gibt es nicht. Seit seiner Einführung
Dieser Artikel (ID: 1093702) ist am 22.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).