Wer kann das Siegel beantragen?
Der „Grüne Knopf“ richtet sich an Firmen, die Textilwaren herstellen oder Fremdprodukte als Eigenmarke vertreiben. Dabei geht es nicht nur um Kleidung, sondern um alle textilen Produkte. Beantragen können das Siegel auch ausländische Textilfirmen, die auf dem deutschen Markt verkaufen. Das Siegel darf auch auch im Ausland verwendet werden. Der Bund betrachtet es daher als globales Siegel.
Wem gehört der „Grüne Knopf“?
Siegelinhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Minister Gerd Müller. Das Siegel ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und ist laut BMZ die erste deutsche Gewährleistungsmarke. Das BMZ legt die Kriterien für das Siegel fest, die dann von unabhängigen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA oder DIN CERTCO kontrolliert werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) soll verlässliche Prüfungen sicherstellen.
Welche Standards müssen Unternehmen erfüllen?
Ein Produkt muss 26 soziale und ökologische Mindeststandards einhalten, zum Beispiel bezüglich Kinderarbeit, Gesundheit oder Luftverschmutzung. Die Erfüllung muss über „vorhandene, anerkannte und glaubwürdige Siegel nachgewiesen werden“, so das BMZ. Der „Grüne Knopf“ basiert also auf anderen Siegeln. Zudem muss das Unternehmen als Ganzes seine Sorgfaltspflichten anhand von 20 Kriterien nachweisen.
Um welche Stufen der Lieferkette geht es?
In der Einführungsphase bis Ende Juni 2021 deckt der „Grüne Knopf“ die Produktionsstufen „Zuschneiden und Nähen“ sowie „Bleichen und Färben“ ab. In den nächsten Jahren soll das Siegel auf weitere Produktionsstufen ausgeweitet werden. Ziel ist der Schutz von Mensch und Umwelt.
Wie läuft das Verfahren?
Die Textilfirmen schließen mit einer unabhängigen Prüfstelle einen Prüfvertrag. Die Prüfstelle kontrolliert die Erfüllung aller Unternehmenskriterien sowie anhand vorhandener Siegel die Erfüllung der Produktkriterien. Das Siegel wird für drei Jahre erteilt. Jedes Jahr gibt es zudem stichprobenartige Prüfungen.