Jolanda Fischer, 65, hat in der Kosmetikabteilung eines großen Kaufhauses gearbeitet – nach der Scheidung musste sie so ihre beiden damals sechs und neun Jahre alten Kinder allein durchbringen. Weil sie vor allem an den Samstagen keine Betreuung für die Kinder fand, musste sie ihre Arbeit, die sie liebte, aufgeben und einen schlechter bezahlten Job im Lager eines Modehauses annehmen. Nach 17 Jahren, mit Ende 40, wurde ihr gekündigt.
Um nicht zum Sozialamt gehen zu müssen, verkaufte sie Straßenzeitungen. Einer ihrer Kunden gab ihr den Rat, einen Antrag auf Erwerbsminderung zu stellen, was ihr gelang: So hatte sie im Monat 600 Euro Erwerbsminderungsrente, zu der sie bis zu 450 Euro aus dem Zeitungsverkauf zuverdienen durfte. Erst bei den Interviews erfuhr sie, dass sie auch Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen kann, ohne fürchten zu müssen, dass ihre Kinder vom Sozialamt belangt werden. Weil sie im teuren München nach einer Eigenbedarfs-Kündigung keine Wohnung mehr fand, musste sie wegziehen – in eine 150 Kilometer entfernte Kleinstadt. Sie sagt: „Nach 40 Jahren wurde ich einfach aus meiner Stadt geworfen.“ kr