Deutsche Thomas Cook jetzt auch pleite – das müssen Kunden wissen

von Redaktion

Der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook kann sich dem Sog der Pleite der britischen Mutter nicht entziehen. Das Unternehmen stellte gestern Insolvenzantrag. Etwa 140 000 Urlauber sind aktuell mit dem Unternehmen mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen unterwegs. „Wir hätten diesen gerichtlichen Schritt natürlich lieber vermieden, doch leider ließ sich auf dem Verhandlungsweg keine kurzfristige Lösung erreichen“, sagte Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. Thomas Cook Deutschland strebt mit der Insolvenz eine Sanierung an. Es soll verhindert werden, dass das Unternehmen Teil der Insolvenzmasse des britischen Mutterkonzerns wird. Die deutsche Tochter hat beim Bund außerdem einen staatlichen Überbrückungskredit in Höhe von 375 Millionen Euro beantragt, heißt es.

Mit dem Insolvenzantrag endet für betroffene Kunden eine Hängepartie. „Die rechtliche Situation ist damit eigentlich klar“, sagt Reiserechtler Paul Degott. Denn jetzt muss die Insolvenzversicherung einspringen. Zuständig ist in diesem Fall die Zurich Versicherung. Für die Abwicklung von Ansprüchen hat die Versicherung die Kaera AG beauftragt. „Wer jetzt kurz vor der Abreise steht, kann seine Koffer eigentlich wieder auspacken“, sagt Degott. Denn die Reise werde nicht wie geplant stattfinden können. Stattdessen sollten Betroffene ihre Ansprüche bei dem Abwickler anmelden. Wichtig zu wissen: Die Versicherung springt nur für Kunden ein, die Pauschalreisen gebucht haben. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Reisearten, also zum Beispiel Flug und Unterkunft. Einzelleistungen wie nur Flug oder nur Übernachtung sind nicht versichert. „Hier gehen Reisende leer aus“, sagt der Reiserechtler. Die Kaera AG hat für Betroffene eine Internetseite eingerichtet, Infos unter: www.kaera-ag.de. Telefonische Auskunft gibt es unter (0 61 72) 99 76 11 23.

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