4 FRAGEN AN
Dr. Gerald Quitterer, 63, ist der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer. Gleichzeitig ist er auch noch selbst praktizierender Hausarzt im niederbayerischen Eggenfelden.
Herr Quitterer, Gesundheitsminister Jens Spahn will, dass erwachsene Intensivpflege-Patienten im Regelfall nicht mehr zuhause, sondern im Heim oder einer ähnlichen Einrichtung versorgt werden müssen. Was halten Sie als Arzt davon?
Man muss das differenziert betrachten. Auf der einen Seite ist es natürlich so, dass Patienten, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und danach Intensivpflege benötigen, mit einer möglichst hohen Qualität versorgt werden sollten. Und diese Versorgung ist unter Umständen in stationären Einrichtungen, wie einem Pflegeheim, qualitativ besser möglich als ambulant zuhause. Dazu kommt: Auch das Personal – das ja in der Pflege eine knappe Ressource ist – kann dort effektiver eingesetzt werden.
Auf der anderen Seite?
Denken wir zum Beispiel an einen Beatmungs-Patienten. Es ist immer das Ziel, diesen Patienten wieder von der Beatmung zu entwöhnen. Wenn das zuhause gelingt und die Angehörigen auch wissen, was zu tun ist, sollte es auch möglich sein, diesen Patienten zuhause pflegerisch zu betreuen.
Aber nur, wenn es die Aussicht gibt, dass der Patient wieder von der Beatmung entwöhnt werden kann?
Das muss das Ziel sein. Aber es muss von dieser Regel auch Ausnahmen geben – nicht nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sondern auch für Erwachsene. Zum Beispiel, wenn das familiäre Umfeld dazu beiträgt, dass eine gute Pflege stattfinden kann. Das kann sich auch positiv auf den Heilungsprozess auswirken. Und der Gesetzentwurf sieht solche Ausnahmen ja auch ausdrücklich vor.
Trotzdem machen sich viele Familien Sorgen. Auch weil unklar ist, für wen diese Ausnahmen gelten – und wer darüber urteilt.
Das stimmt. Ich erwarte deshalb jetzt von Jens Spahn, dass der Minister diese Fragen in einer neuen Gesetzesvorlage nachbessert. Wichtig ist: Bei der Beurteilung, ob in einzelnen Fällen die Intensivpflege zuhause oder ausschließlich in einer stationären Einrichtung möglich ist, müssen die Hausärzte eng miteinbezogen werden. Das ist unsere ureigene Aufgabe. Wir sind in die Situation der Patienten im häuslichen Umfeld mit eingebunden. Die haus- und fachärztliche Expertise sollte hier Berücksichtigung finden.
Interview: Sebastian Horsch