Verfassungsschutz soll Waffenbesitz absegnen

von Redaktion

Mehr Überprüfungen, Messerschutzzonen und Verbote für große Magazine – das plant das Bundesinnenministerium

Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz will der Bund die 2017 überarbeitete Feuerwaffenrichtlinie der EU umsetzen. „Der Gesetzentwurf richtet sich ausdrücklich nicht gegen unbescholtene Legalwaffenbesitzer wie Jäger, Sportschützen und Waffensammler“, teilte das Bundesinnenministerium (BMI) unserer Zeitung mit. „Ihre Interessen werden weitestmöglich gewahrt, etwa durch Altbesitzregelungen oder Übergangsvorschriften. Zusätzlich soll das Waffenrecht in verschiedenen Punkten auch Erleichterungen schaffen.“ Unter anderem sind folgende Änderungen geplant.

¢ Wer eine Waffe neu beantragt, soll besser überprüft werden. Hierzu soll eine Anfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden zur Regel werden, ob der Antragsteller verfassungsschutzrechtlich aufgefallen ist. Dabei soll bereits die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen.

¢ Weil Messerangriffe im öffentlichen Raum die Bevölkerung verunsichert hätten, so das BMI, sollen die Länder ermächtigt werden, Messerverbotszonen zum Beispiel an belebten öffentlichen Orten und Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten zu errichten. Die Entscheidung liegt also bei den Ländern. Das BMI betont, dass eine „Kriminalisierung alltäglicher Verhaltensweisen ohne Deliktrelevanz vermieden werden“ soll. Deshalb solle es „weitreichende Ausnahmen“ geben für Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse vorliege. Ein solches Interesse ist laut BMI generell bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse anzunehmen, da diese bereits gründlich auf ihre Zuverlässigkeit überprüft seien. Auch für Gewerbetreibende, Handwerker, Sportler, Angler, Jäger und für die Brauchtumspflege werde es entsprechende Ausnahmen geben.

¢ Die Sicherheitsbehörden sollen künftig sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus, also von der Herstellung über jeden Besitzwechsel bis zur Vernichtung, nachverfolgen können. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Kennzeichnungsvorgaben für Waffen und ihre wesentlichen Teile sowie einen Ausbau des „Nationalen Waffenregisters“ vor. In diesem werden künftig sämtliche Transaktionen mit Schusswaffen registriert.

¢ Die illegale Beschaffung scharfer Schusswaffen soll erschwert werden. Hierzu werden bestimmte umgebaute, ehemals scharfe Schusswaffen stärker reguliert. Dies betrifft die sogenannten Salut- und Dekowaffen. Salutwaffen, also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut wurden, dass sie nur noch Schreckschusspatronen abfeuern können, werden künftig in die Kategorie der Ursprungswaffe (vor dem Umbau) eingeordnet. Eine aus einer ehemals erlaubnispflichtigen Schusswaffe hergestellte Salutwaffe wird künftig also weiterhin erlaubnispflichtig sein, wobei Erleichterungen bei den Erlaubnisvoraussetzungen vorgesehen sind. Dekowaffen, also gänzlich unbrauchbar gemachte Schusswaffen, werden künftig bei Neuerwerb anzeigepflichtig. Der Altbesitz bleibt jedoch weiterhin anzeigefrei. ¢ Die Nutzung legaler Schusswaffen für die Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden. Hierzu werden bestimmte große Magazine für halbautomatische Waffen für den privaten Besitz verboten. Das BMI argumentiert, solche Magazine seien weder für die Jagd noch das sportliche Schießen notwendig, ermöglichten aber, ohne nachzuladen, eine hohe Zahl von Schüssen abzugeben, was bei Terroranschlägen furchtbare Folgen haben könne. ¢ Die Richtlinie, so das BMI, verpflichte Deutschland ferner, bei Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse alle Erlaubnisvoraussetzungen, einschließlich des Bedürfnisses, während der gesamten Geltungsdauer der Erlaubnis regelmäßig zu prüfen. Bisher sei in Deutschland das Bedürfnis lediglich einmalig drei Jahre nach Ersterteilung der Erlaubnis zu prüfen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Waffenbehörden künftig auch nach Ablauf der Dreijahresfrist das Fortbestehen des Bedürfnisses „in regelmäßigen Abständen“ überprüfen „sollen“.

Laut BMI sind aber nicht nur Verschärfungen, sondern auch Erleichterungen geplant. ¢ Künftig soll bei Sportschützen ab zehn Jahre nach Erwerb einer Waffe für den Nachweis des Fortbestands des Bedürfnisses für diese Waffe der formlose Nachweis genügen, dass der Betreffende weiterhin Mitglied eines Schießsportvereins ist. Schießnachweise für diese Waffe sind danach nicht mehr zu erbringen.

¢ Jäger sollen ohne gesonderte Erlaubnis die für den Gehörschutz wichtigen Schalldämpfer erwerben und besitzen können. Ferner sollen die waffenrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung von Nachtsichtgeräten bei der Jagd geschaffen werden. So könne der Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest effektiver begegnet werden, so das BMI.

¢ Die aufwendige Pflicht zur Führung von Waffenbüchern durch Händler und Hersteller soll abgeschafft und durch elektronische Anzeigen an das Nationale Waffenregister ersetzt werden.  wha

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