Warum die Schützen sauer auf Seehofer sind

von Redaktion

Der Bund will das Waffenrecht verschärfen, um Terroristen den Zugang zu Waffen zu erschweren. Seitens der Sportschützen, des Jagdverbandes und auch der Gebirgsschützen hagelt es Kritik. Sie fühlen sich unter Generalverdacht gestellt – und betonen, die Verschärfungen seien zur Verhinderung von Anschlägen nicht geeignet.

VON WOLFGANG HAUSKRECHT

München – Die Bilder von Halle sind noch präsent: Am 9. Oktober versucht der Rechtsextremist Stephan B., in eine Synagoge zu kommen, um ein Blutbad unter Juden anzurichten. Er schafft es nicht – und erschießt außerhalb der Synagoge zwei Menschen. Halle ist nur ein Beispiel. Die vielen Terroranschläge innerhalb der EU haben Brüssel auf den Plan gerufen. 2017 wurde die Feuerwaffenrichtlinie verschärft. Die Bundesregierung muss diese nun für Deutschland umsetzen. 153 Seiten umfasst der aus dem Innenministerium von Horst Seehofer stammende Entwurf des „3. Waffenänderungsgesetzes“. Heute beschäftigt sich das Bundeskabinett damit, bis Jahresende soll die Novelle in Kraft treten (siehe rechts).

Ein Punkt wurmt Sport- und Gebirgsschützen sowie Jäger gleichermaßen: Sie fühlen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt. Denn der Entwurf sieht vor, dass jeder, der eine Waffe beantragt, automatisch vom Verfassungsschutz überprüft werden soll (siehe Artikel unten). „Anschläge werden mit illegalen Waffen durchgeführt“, sagt Alexander Heidel, Geschäftsführer des Bayerischen Sportschützenverbandes. Von einer Verschärfung des Waffenrechts hält er gar nichts. „Man trifft die Leute, die ohnehin schon auf Herz und Nieren durchleuchtet worden sind, und stellt sie unter einen Generalverdacht unter dem Argument der Terrorismusbekämpfung.“

Der Bayerische Jagdverband sieht das ähnlich. „Wenn der Verdacht besteht, dass jemand nicht verfassungstreu ist, können die Behörden schon heute prüfen“, sagt Hauptgeschäftsführer Joachim Reddemann. „Aber jeden Sportschützen und Jäger zu überprüfen, das lehnen wir ab.“

Martin Haberfellner, Landeshauptmann der Bayerischen Gebirgsschützen, glaubt: „Weil man an die illegalen Waffenhändler nicht rankommt, verschärft man jetzt das Recht für andere Waffenbesitzer, um der Öffentlichkeit einzureden: Wir haben was gemacht.“

Es geht aber um mehr als die Ehre. Vor allem die Sportschützen befürchten Auswirkungen auf ihren Alltag. Bisher, erläutert Sportschützen-Chef Heidel, sei das Bedürfnis des Waffenbesitzes beim Erwerb der Waffe und noch einmal nach drei Jahren geprüft worden. Künftig soll es weitere Prüfungen geben. Die Frage sei, wie diese Prüfungen erfolgen sollen, sagt Heidel. Das sei im Gesetzentwurf bisher nicht definiert.

Die Sportschützen befürchten, dass dieselbe Prüfung erfolgt wie beim ersten Waffenerwerb. Demnach muss ein Sportschütze nachweislich einmal im Monat oder 18 Mal über das Jahr verteilt geschossen haben – und zwar mit jeder Waffe. Das würde bedeuten: Besitzt ein Schütze drei Waffen, müsste er drei Mal im Monat oder 54 Mal im Jahr zum Schießstand. „Das kann er im Alltag nicht bewerkstelligen“, sagt Heidel. „Das würde zu einer massiven Abgabe von Waffen führen und zu Frustration.“ Viele Sportschützen, sagt Heidel, bekleideten Ehrenämter und könnten nicht so oft an den Schießstand. Die Folge könnten Austritte sein – oder weniger Ehrenamtliche. Heidel fordert „eine praktikable Anzahl von Schießeinheiten“: einmal im Quartal oder sechs Mal im Jahr – pro Schütze, nicht pro Waffe. Nach zehn Jahren soll eine weitere Prüfung laut Gesetzentwurf zwar entfallen, laut Heidel gilt die Frist bisher aber für jede Waffe separat. Heidel fordert, die Frist nur einmal anzuwenden nach dem Erwerb der ersten Waffe. Die Jäger sind davon nicht betroffen. Hier gilt weiterhin das Prinzip, dass ein gelöster Jagdschein zugleich die Bedürftigkeit für Waffen belegt.

Beim Jagdverband sieht man das Gesetz nicht nur negativ. So dürfen Jäger künftig Schalldämpfer und Nachtsichtgeräte nutzen. Auch die Aufbewahrungspflicht für Waffen sei nicht verschärft worden, sagt Reddemann. Und der anfängliche Plan, dass jeder Jäger künftig automatisch einer medizinisch-psychologischen Begutachtung unterzogen wird, sei auf Intervention des Jagdverbandes fallen gelassen worden.

Bei den Gebirgsschützen ist man insofern gelassen, als das Waffengesetz sie besonders schützt. In Paragraf 16 heißt es: „Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen (…) wird bei Mitgliedern einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung (…) anerkannt, wenn sie durch eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung glaubhaft machen, dass sie diese Waffen (…) benötigen.“

Ein Punkt aber trifft die Gebirgsschützen auch. Weil Mitglieder unter 25 keine scharfen Waffen tragen dürfen, bekommen sie Dekowaffen, also Waffen, die unbrauchbar gemacht wurden. Neu erworbene Dekowaffen sollen anzeigepflichtig werden. Haberfellner findet das albern: „Das ist, wie wenn man ein Bobbycar zum Ferrari erklärt.“

Noch ein Punkt eint die Verbände. Sie halten die Novelle nicht für praktikabel. „Wo soll das Personal für diese Prüfungen herkommen?“, fragt Heidel. „Aus unserer Sicht ist das in den Verwaltungen gar nicht umsetzbar.“

Eine Befürchtung, die auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) teilt. „Dass die Behörden das personell leisten können, bezweifeln wir“, sagt Peter Pytlik, Vizevorsitzender der GdP in Bayern. Das betreffe auch den Verfassungsschutz. Denn allein die Tatsache, dass ein Name dort in einer Datei auftauche, reiche nicht. Dann müsse man ermitteln, recherchieren und eine Beurteilung schreiben, ob der Waffenbesitz untersagt werden soll. Grundsätzlich hält die GdP die Verschärfung aber für richtig. „Die Bedenken, dass eine verpflichtende Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsprüfung alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht stellt, teilen wir als GdP nicht“, sagt Pytlik. Wer eine Waffe besitzen wolle, dürfe davor keine Angst haben.

Sportschützenchef Alexander Heidel sieht das anders. „Wir sehen keinen Bezug zur Terrorabwehr. Hier wird nur das Ehrenamt erschwert.“

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