von Redaktion

Berlin – Die Große Koalition hat sich auf eine Grundrente verständigt. Bekommen sollen sie Rentner, die 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. 1,2 bis 1,5 Millionen Rentner sollen von der Grundrente profitieren. Noch stehen nicht alle Details fest. Unter anderem wird über die Zahl der mindestens nötigen Beitragsjahre diskutiert. Auch sollen an der ein oder anderen Stelle fließende Grenzen eingebaut werden, um den Schnitt nicht zu hart zu gestalten, ob jemand Grundrente bekommt oder nicht. Unsere Zeitung erklärt die Fakten, die bisher bekannt sind.

Was ist die Grundrente und wer hat Anspruch?

Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die Rente von Geringverdienern. Darauf hoffen darf laut Beschluss der GroKo, wer 35 Jahre lang Beiträge gezahlt hat und eine Rente bekommt, die geringer oder kaum höher ist als die Grundsicherung im Alter. Zu den Beitragsjahren zählen auch Kindererziehungszeiten, die Pflege von Angehörigen und Krankheitszeiten.

Die Berechnung ist etwas kompliziert (siehe Grafik): Die in den 35 Jahren geleisteten Beiträge müssen zwischen 30 und 80 Prozent der Zahlungen liegen, die im jeweiligen Jahr ein Durchschnittsverdiener geleistet hat. Zur Erklärung: Die Rentenversicherung legt jedes Jahr einen Durchschnittsverdienst fest, an dem sich die Entgeltpunkte für die spätere Rente orientieren. Wer genau den Durchschnittsverdienst hat, bekommt einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Berechtigt dürften demnach Rentner sein, die etwa 350 bis 900 Rente bekommen – wobei die genauen Grenzen noch nicht feststehen.

Ist die Voraussetzung zum Bezug der Grundrente gegeben, wird der Rentenanspruch für die 35 Jahre verdoppelt – höchstens aber auf 80 Prozent der Rente eines Durchschnittsverdieners.

Von dem so errechneten Zuschlag werden noch 12,5 Prozent abgezogen. Das hatte die Union eingefordert, um das sogenannte Äquivalenzprinzip ein Stück weit hochzuhalten, nachdem die Rente eigentlich von der Höhe der Beiträge abhängt.

Wie hoch ist die Grundrente genau?

Der Zuschlag wird individuell berechnet, weswegen eine Tabelle nicht darstellbar ist. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nannte aber das Beispiel einer Friseurin, die trotz Vollzeitarbeit nur 529 Euro gesetzliche Rente erhält, weil ihr Lohn zu niedrig war. Ihre Altersbezüge würden durch die neue Grundrente um 408 auf 937 Euro aufgestockt. Dies wäre eine sehr hohe Zulage. Durchschnittlich dürfte der Zuschuss 70 bis 80 Euro monatlich betragen. Diese Größenordnung ergibt sich auch aus der Zahl der vermutlich Begünstigten – bis zu 1,5 Millionen Menschen – und den erwarteten Kosten von etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Vor allem Frauen profitieren

85 Prozent der Grundrentner werden voraussichtlich Frauen sein. Das liegt daran, dass Frauen in der Regel geringere Rentenansprüche haben. Im Osten werden anteilig mehr Menschen von dem Zuschlag profitieren als im Westen.

Sind die 35 Jahre eine fixe Grenze?

Es werde „keine harte Abbruchkante“ geben, sagte Heil gestern. Auch Rentner, die nur 34 Jahre zusammenbringen, sollen einen Anspruch erhalten, allerdings einen geringeren. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest.

Warum gibt es Ober- und Untergrenze?

Die Obergrenze ist schnell erklärt: Wer mehr als 900 Euro Rente hat, gilt per Definition nicht mehr als arm. Hinter der Untergrenze steht der Gedanke, dass, wer weniger als 350 Euro Rente erhält, lange Zeit nur wenige Stunden wöchentlich gearbeitet hat, beispielsweise in Minijobs. Diese geringfügigen Arbeiten will die Koalition nicht belohnen.

Muss man einen Antrag stellen?

Nein. Die Berechnung soll die Rentenversicherung automatisch vornehmen. Leute, deren Rente bisher zu niedrig ausfällt, erhalten die Zusatzzahlung ab 2021, ohne dass sie Formulare ausfüllen müssen. Das gilt für alle aktuellen und künftigen Rentner.

Wie viel darf man nebenher verdienen?

Für Singles gilt ein Freibetrag von 1250 Euro im Monat. Ein alleinlebender Rentner, der Anspruch auf die Grundrente hat, kann also im Jahr bis zu 15 000 Euro zu versteuerndes Einkommen dazuverdienen. Ein selbst bewohntes Haus schmälert die Grundrente nicht. Zudem bleiben beispielsweise Einkünfte aus einer Riester-Rente, der Vermietung eines Zimmers oder einer Lebensversicherung anrechnungsfrei. So kann der Zuverdienst in der Praxis höher liegen. Das war der SPD wichtig, weil sie keine Bedarfsprüfung will.

Für Ehepaare gilt ein Freibetrag von 1950 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze wird der Beitrag des Lebenspartners nicht auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb des Freibetrags will die Koalition jeweils eine kleine Übergangszone einbauen, damit die Grundrente nicht sofort komplett wegfällt, wenn die Einnahmen nur ein bisschen höher liegen. Das gilt auch für Singles. Details sollen noch kommen.

Hat ein Paar zusammen höhere Einkünfte, mindert alles darüber die Grundrente – um welchen Prozentsatz, ist noch offen. Bei entsprechend hohen Einkünften fällt die Grundrente ganz weg. Dieses Prinzip soll verhindern, dass die viel zitierte Zahnarztgattin mit kleiner eigener Rente trotz hoher Einkünfte des Paares zusätzlich eine Grundrente bekommt. Zu den Einkünften zählen das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Anteil der gesetzlichen Rente und Kapitalerträge. Wie Kapitallebensversicherungen einbezogen werden, ist noch offen.

Wer stellt das Einkommen fest?

Es gilt der jeweils letzte Steuerbescheid des Finanzamtes, darin das „zu versteuernde Einkommen“. Bei Leuten, die keine Steuererklärung ausfüllen und keinen Steuerbescheid erhalten, soll unterstellt werden, dass sie keine zusätzlichen Einkünfte erzielen. Heil sagte, die Umsetzung sei ein „umfangreiche technische Aufgabe“. Der einfache Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern ist bisher nicht möglich, das Netzwerk muss erst aufgebaut werden.

Muss man sein Vermögen benennen?

Nein. Denn geplant ist wie gesagt keine Vermögens-, sondern nur eine Einkommensprüfung. Wer im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung lebt, kann Grundrente bekommen. Über Sparkonten muss man ebenfalls keine Rechenschaft ablegen.

Was ist mit dem Wohngeld?

Es soll einen zusätzlichen Freibetrag geben, damit durch die Grundrente der Zuschuss zu den Wohnungskosten nicht sinkt. Auch in der Grundsicherung im Alter (Hartz IV) will die Koalition einen Freibetrag einbauen (maximal 212 Euro). So soll auch hier verhindert werden, dass die Grundrente verrechnet wird.

Wer finanziert die Grundrente?

Etwa ein Drittel der Kosten von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich trägt das Arbeitsministerium aus seinem Etat. Eine Milliarde sollen Aktionäre zahlen. Die Finanztransaktionssteuer wird seit 20 Jahren diskutiert. Union und SPD wollen eine kleine Abgabe auf den Kauf einheimischer Aktien einführen – wenn sich das in der Europäischen Union durchsetzen lässt. Das bedeutet auch, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht ansteigen – zumindest nicht wegen der Grundrente.

VON HANNES KOCH, MIT DPA, EPD UND AFP

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