Doppelverbeitragung fällt – allerdings nur teilweise
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Die Große Koalition hat auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen beschlossen.
w Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wird nicht abgeschafft, aber teilweise abgebaut. 60 Prozent der Betriebsrentner