Doppelverbeitragung fällt – allerdings nur teilweise

von Redaktion

BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die Große Koalition hat auch Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge sowie der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen beschlossen.

w Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wird nicht abgeschafft, aber teilweise abgebaut. 60 Prozent der Betriebsrentner sollen nur noch halb so viel wie bisher bezahlen, auch die restlichen 40 Prozent sollen entlastet werden. Den Ausfall in Höhe von 1,2 Milliarden Euro müssen die gesetzlichen Krankenkassen selbst finanzieren. Die Große Koalition will damit eine jahrelange Debatte beenden. Betriebsrentner müssen bisher den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, derzeit 14,6 Prozent – und nicht nur den Arbeitnehmeranteil von 7,3 Prozent. Und das, obwohl schon in der Ansparphase Beiträge fällig wurden. Nun soll ein Freibetrag kommen. Bisher gilt eine Freigrenze bei Betriebsrenten in Höhe von 155,75 Euro, nur Rentner mit darunterliegenden Auszahlbeträgen werden vor der Beitragspflicht bewahrt. Ein Freibetrag ist hingegen für alle Betriebsrentner unabhängig von der Gesamtrente abgabenfrei. Der Betrag über dem Freibetrag bleibt allerdings voll krankenkassenpflichtig. „Ich freue mich, dass auch eine Entlastung für die Betriebsrentner beschlossen wurde“, teilte die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner mit. „Hierfür habe ich lange gekämpft“

w Um die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener mit maximal 2200 Euro Bruttogehalt im Monat attraktiver zu machen, wird der Förderbetrag von maximal 144 Euro auf 288 Euro verdoppelt.

w Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird auf 720 Euro verdoppelt.  wha

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