Innenministerium: Berliner Mietendeckel verstößt gegen Grundgesetz

von Redaktion

Der geplante Mietendeckel des Berliner Senats verstößt laut Bundesinnenministerium gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei „kompetenzrechtlich gehindert“, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Ministerium in einer Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei bereits durch den Bund „umfassend und abschließend geregelt“ worden. Weiter heißt es aus Horst Seehofers (CSU) Ministerium: Solche Entscheidungen des zuständigen Bundesgesetzgebers dürften nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes „verfälscht werden“.

Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen teilte mit: „Allen Beteiligten war von Anfang an bewusst, dass sie juristisches Neuland betreten. Am Ende wird ein Gericht entscheiden, ob der Mietendeckel Bestand hat.“ Die Juristen im Innenministerium halten auch einzelne Punkte des Mietendeckel-Gesetzes für problematisch. Der Gesetzentwurf greife in die Eigentumsfreiheit der Wohnungseigentümer ein. Vom geplanten Mietenstopp würden zudem alle Vermieter ohne Unterschied erfasst. Auch würden steigende Preise der Instandhaltung nicht berücksichtigt.

Die Berliner Koalition plant, die Mieten für fünf Jahre einzufrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen festzulegen. Auch Mietsenkungen sollen möglich sein.

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