App auf Rezept
Patienten sollen ab Januar bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Damit die Kasse zahlt, muss die App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf Datenschutz sowie Funktionalität geprüft sein.
Arzttermine
Damit Patienten schneller Arzttermine bekommen, sollen sie ab Januar rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 einen Ansprechpartner bei der Terminservicestelle finden.
Azubi-Mindestlohn
Auszubildende bekommen ab Januar einen eigenen Mindestlohn. Betriebe müssen Azubis, die eine Berufsausbildung beginnen, mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr bezahlen. Der Betrag wird bis 2023 erhöht auf 620 Euro. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr gibt es auch mehr: plus 18 Prozent im zweiten, 35 im dritten und 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.
Bahn
Weil die Mehrwertsteuer für Bahntickets von 19 auf 7 Prozent gesenkt wird, sollen auch die Ticketpreise für die Kunden um rund 10 Prozent fallen. Die Deutsche Bahn hat jedenfalls angekündigt, den Kostenvorteil eins zu eins an die Kunden weiterzugeben.
Betriebsrente
Ab Januar wird die Freigrenze für die Beitragszahlung zur Krankenversicherung (155,75 Euro) durch einen Freibetrag von 159,25 Euro ersetzt. Das bedeutet, dass dieser Betrag künftig wirklich frei von Beiträgen bleibt, wenn die Rente darüber liegt. Bis dato wurde bei Überschreiten der Freigrenze die komplette Rente mit KV-Beiträgen belegt.
Bonpflicht
Apotheke, Friseur, Pommes-Buden: Überall gilt ab Januar eine Kassenbonpflicht. Verfügen die Händler über elektronische Kassensysteme, müssen sie dem Käufer unaufgefordert einen Beleg aushändigen. Der Gesetzgeber will damit Steuerbetrug mit Mogelkassen eindämmen. Wichtig für die Verbraucher: Der Kunde muss den Beleg nicht mitnehmen. Der Bon kann auch virtuell erstellt und dem Kunden zum Beispiel aufs Handy geschickt werden.
Eingliederungshilfe
Ab Januar müssen Menschen mit Behinderung keine Sozialhilfe mehr für Leistungen der Eingliederung beantragen. Ein solcher Antrag fällt nun zum Beispiel für Menschen weg, die Hilfen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bekommen. Zudem steigt der Vermögensfreibetrag auf 54 810 Euro.
Elternunterhalt
Ab Januar müssen Kinder seltener für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen, wenn diese im Pflegeheim leben und Hilfe zur Pflege beziehen. Für die Kinder gilt künftig eine Einkommensgrenze von 100 000 Euro brutto im Jahr. Nur höhere Einkommen werden vom Amt zur Kasse gebeten. Vermögen wird nicht berücksichtigt. Heißt: Verdient ein Kind wenig, hat es aber Vermögen, so muss es keinen Elternunterhalt leisten.
Flugtickets
Als Teil des Klimapakets steigt die Luftverkehrssteuer ab April: für innereuropäische Ziele um 5,53 auf 13,03 Euro, für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer um 9,58 auf 33,01 Euro, für Fernflüge um 17,25 auf 59,43 Euro. Unklar ist, inwieweit die Fluggesellschaften die Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben.
Gebäudesanierung
Wer in der Eigentumswohnung oder seinem Haus Wände, Decken oder Dach dämmt, Fenster, Türen, Lüftungen oder die Heizung erneuert oder digitale Energiesparanlagen einbaut, soll gefördert werden. Die Immobilie muss älter als zehn Jahre sein, die Fördermöglichkeit soll zunächst zehn Jahre bestehen. 20 Prozent der Kosten und maximal 40 000 Euro je Haus/ Wohnung sollen über drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Hartz IV
Der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende wird um 8 Euro auf 432 Euro im Monat angehoben. Für den zweiten im Haushalt lebenden bedürftigen Erwachsenen gibt es 389 statt 382 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre steigt um 5 auf 250 Euro. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren gibt es eine Erhöhung um 6 auf 308 Euro. Jugendliche bis 18 erhalten 328 statt 322 Euro.
Heilmittel
Ab Oktober wird die Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen und anderen Heilmitteln für gesetzlich Versicherte einfacher. Ärzte dürfen ohne besonderen Antrag Behandlungen verordnen. Außerdem erhalten die Verordnungen eine längere Laufzeit. Künftig hat der Patient 28 Tage Zeit für die Suche nach einem geeigneten Therapeuten.
Impfpflicht
Ab März müssen Eltern für Kinder ab einem Jahr vor der Aufnahme in eine Kindertagesstätte, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung den vollständigen Masernschutz für den Nachwuchs belegen. Auch die dort arbeitenden Personen müssen den Schutz nachweisen.
Kinderfreibetrag
Zum 1. Januar steigt der steuerliche Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 5172 Euro für gemeinsam veranlagte Eltern – pro Elternteil auf 2586 Euro. Eine Erhöhung des Kindergeldes gibt es erst 2021.
Kinderzuschlag
Für Familien mit niedrigem Einkommen entfällt die bisherige individuell errechnete Einkommenshöchstgrenze für den Kinderzuschlag. Das bedeutet: Verdienen Eltern etwas mehr, so wird der Zuschlag nicht komplett gestrichen, sondern gekürzt. Der Zuschlag kann aktuell maximal 185 Euro ausmachen.
Meisterpflicht
Für ein Dutzend handwerkliche Berufe kehrt die Meisterpflicht zurück. Nur MeisterInnen dürfen sich dann noch mit dem Gewerk selbstständig machen. Das gilt unter anderem für Fliesen-, Parkett- und Estrichleger, Rollladentechniker, Raumausstatter und Orgelbauer.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar von 9,19 Euro auf 9,35 Euro.
Nutri-Score
Wann in 2020, steht noch nicht fest. Sicher ist, dass die fünfstufige, farbige Nährwertkennzeichnung für Fertiggerichte, die unter anderem Fett-, Salz- und Zuckergehalt berücksichtigt, kommt.
Plastiktüten
In 2020 wird ein Plastiktüten-Verbot in Kraft treten. Das betrifft auch die Beutelchen an Obst- und Gemüse-Auslagen.
Renten
Zum 1. Juli sollen die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent, in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen.
Steuerfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 240 Euro auf 9408 Euro pro Jahr. Für Verheiratete bei gemeinsamer Veranlagung sind es 18 816 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleibt Einkommen steuerfrei.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer auf Monatshygieneartikel wie Tampons sowie auf elektronische Bücher und Zeitschriften sinkt von 19 auf 7 Prozent.
Unterhalt
Ab 1. Januar müssen getrennt lebende Eltern für Kinder unter 6 Jahren 369 Euro (bisher 354) pro Monat zahlen. Kinder von 6 bis 11 Jahren erhalten 424 Euro (406). Für 12- bis 17-Jährige liegt der Mindestunterhalt künftig bei 497 Euro statt 476 Euro im Monat.
Verkehr
Die Bußgelder steigen. So kostet zum Beispiel das Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen 55 statt 20 Euro. Mit Behinderung oder beim Falschparken über eine Stunde werden 70 Euro fällig. Falschparken über eine Stunde mit Behinderung kostet 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Unerlaubtes Halten in zweiter Reihe kostet je nach Schwere der Behinderung 55 bis 100 statt bisher 15 Euro. Wer keine Rettungsgasse bildet, muss mit 320 Euro rechnen – plus ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Verpflegungspauschale
Wer mehr als acht Stunden auswärts tätig ist, kann künftig pro Tag 14 statt 12 Euro als Werbungskosten absetzen. Bei 24 Stunden Abwesenheit gibt es 28 Euro – für den An- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen die Hälfte.
Wohngeld
Das Wohngeld steigt. Ein bedürftiger Zwei-Personen-Haushalt bekommt künftig 190 statt 145 Euro im Monat. Das Gesetz schreibt weiter vor, dass das Wohngeld alle zwei Jahre an Miet- und Verbraucherpreise angepasst wird.
Zahnersatz
Für alle, die mindestens einmal im Jahr zum Zahnarzt gehen und Zahnersatz benötigen, steigt ab Oktober der Festzuschuss. Dann gibt es von den gesetzlichen Kassen 60 Prozent (bisher 50) der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer fünf Jahre Vorsorge nachweist (Bonusheft), erhält 70 statt 60 Prozent, bei zehn Jahren Nachweis 75 statt 65 Prozent.