Rechtzeitig vorfühlen spart Zeit, Geld und Nerven

von Redaktion

Für Bauherren ist es meistens sinnvoll, einen Antrag auf Vorbescheid zu stellen – und die Nachbarn einzubeziehen

München – Wer Wohngebäude bauen, umbauen oder abreißen will, braucht dazu in der Regel eine Genehmigung von der unteren Baubehörde. Die sitzt im Landratsamt oder im städtischen Bauamt. Bauanträge müssen aber immer bei der Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Ein paar Punkte zu beachten kann helfen, dass sich das Genehmigungsverfahren nicht unnötig hinzieht.

Vorbescheid einholen

Für einen Bauantrag müssen die Planungen weit ausgereift sein. Meist so weit, dass man schon loslegen könnte. Erhält man dann eine Ablehnung oder muss umplanen, ist das besonders ärgerlich. Deshalb empfiehlt es sich oft, schon früher einen Antrag auf einen Vorbescheid zu stellen – besonders in zwei Fällen. Entweder, wenn es für das Gebiet, in dem gebaut werden soll, keinen Bebauungsplan gibt. Denn dann muss, unter Beteiligung der Gemeinde, entschieden werden, ob das Vorhaben zur Umgebung passt. Auch wenn es einen Bebauungsplan gibt, man aber von dessen oft strikten Vorschriften zu Art, Lage und Ausmaßen von Gebäuden abweichen will, ist ein Antrag auf Vorbescheid sinnvoll. Nur in den seltenen Fällen, in denen sich Bauherren genau an den Bebauungsplan halten wollen – in München waren es 2018 nur 69 von 960 Anträgen für Vorhaben in Plangebieten –, wäre ein Antrag auf Vorbescheid überflüssig. Dann winkt ohnehin eine Genehmigung im sogenannten Freistellungsverfahren ohne weitere Prüfung. Meist lohnt es sich aber, vorzufühlen, ob man mit gewünschten Ausnahmen oder Befreiungen rechnen kann.

Beratungen nutzen

Im Zuge der Vorbescheidsverfahren werden von vielen Baubehörden Beratungen angeboten. Die sind aber unverbindlich. Berufen können sich Bauherren nur auf ein positives Votum des Gemeinderates. Aber nur drei Jahre lang und auch nur, wenn der spätere Bauantrag nicht wesentlich anders aussieht.

Mit Nachbarn reden

Bei genehmigungspflichtigen Wohnbauvorhaben müssen alle Nachbarn über die Pläne informiert werden. Am besten holt man die Unterschriften der Nachbarn auf den Plänen schon vor Antragstellung ein. Sie gelten als Zustimmung. Fehlt diese, werden die Nachbarn von der Behörde über das Bauvorhaben erst mit der erteilten Baugenehmigung informiert, gegen die sie dann klagen können.

Profis beauftragen

Auch wenn es hilft, selbst die Verfahrensschritte zu kennen, ist die Einbindung von Architekten nicht nur ins Planen, sondern auch ins Genehmigungsverfahren fast unvermeidlich, um sich nicht im Dickicht der Vorschriften zu verirren. Schon der Leitfaden „Der schnelle Weg zur Baugenehmigung“, herausgegeben von der Stadt München, hat 207 Seiten.  sr

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