Die statistische Erfassung ist nicht einheitlich geregelt. Ein Vergleich der Daten verlangt also eine gewisse Vorsicht. Dennoch zeigt sich, dass es Unterschiede gibt. Die Stadt München etwa gibt die Quote der in drei Monaten erledigten Verfahren mit nur 43 Prozent an. Gerechnet wird allerdings ab dem Tag der Antragstellung; auch sind Sonderbauten eingerechnet, die eine umfangreichere Prüfung erfordern und nicht unter die neuen Regeln fallen würden. In Augsburg war die Hälfte aller 2018 gestellten Bauanträge in 90 Tagen nach Einreichung erledigt, der Landkreis Traunstein kommt auf 83 Prozent. Ab dem Tag der Vollständigkeit der Unterlagen gerechnet, brauchte die Kreisbehörde nur in zwei Prozent der Fälle länger als 90 Tage. Der Kreis Erding gibt an, dass im vereinfachten Verfahren, unter das so gut wie alle Wohnbauten fallen, im Schnitt 63 Tage von Antragstellung bis zum Bescheid vergehen. Nur fünf Prozent der Anträge dauerten über 90 Tage. Schlusslicht der Merkur-Stichprobe ist das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Dort vergingen 2018 in zwei Drittel aller Verfahren auch nach Vollständigkeit der Unterlagen noch mehr als 90 Tage. Einige Genehmigungsbehörden, etwa im Markt Garmisch-Partenkirchen, in der Stadt Erding oder im Landkreis München erfassen die Verfahrensdauern gar nicht.