Was der Austritt der Briten bedeutet

von Redaktion

EU-Bürger können bis Ende 2020 problemlos reisen, Waren von der Insel bestellen oder dort einen Arzt aufsuchen

Was ändert sich ab dem 1. Februar 2020?

Das Vereinigte Königreich soll an diesem Tag die EU verlassen haben. Dafür muss neben dem britischen auch noch das EU-Parlament bis zum 31. Januar dem Austrittsabkommen zustimmen.

Was steht im Austrittsabkommen drin?

Das Abkommen ist eine Art Scheidungsvertrag. Er regelt die wichtigsten Inhalte, zum Beispiel die Rechte der EU-Bürger auf der Insel und die der Briten auf dem Kontinent. Sie dürfen weiter an ihrem Wohnort leben, arbeiten, studieren und Sozialleistungen beziehen. Dafür müssen sich EU-Bürger auf einen Aufenthaltsstatus („settled status“) bewerben. Als Nachweis gibt es nur eine E-Mail und ein Online-Register. Dies kritisiert „The3Million“, eine Lobbyorganisation für EU-Bürger.

Zudem geht es um wichtige Bestimmungen hinsichtlich laufender Gerichtsverfahren sowie Regelungen zur Europäischen Atomgemeinschaft. Alle weiteren Punkte, die bisher durch EU-Recht abgedeckt sind, müssen neu verhandelt werden, zum Beispiel ein Handelsabkommen und Bestimmungen der Personenfreizügigkeit.

Kann ich weiterhin problemlos ins Vereinigte Königreich reisen?

Während einer Übergangsphase bis Ende 2020 ändert sich für Reisende nichts. Das bedeutet, Touristen dürfen weiter ohne Visum einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Außerdem müssen Reisende durch die Grenzkontrolle, da das Vereinigte Königreich kein Mitglied des Schengener Abkommens ist. Ob nach der Übergangsphase ein Visum Pflicht wird, muss erst verhandelt werden.

Auf welche Änderungen muss man sich einstellen?

In der Übergangsphase gilt weiter EU-Recht für das Vereinigte Königreich. Das Land bleibt im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion. Daher müssen sich Verbraucher bis mindestens Ende 2020 auf keine Änderungen einstellen. Konkret bedeutet das, dass sich beispielsweise der Preis für Waren von der Insel nicht ändert. Es gibt keine Einfuhrzölle. Käufer haben bis 31. Dezember weiter ein zweiwöchiges Umtauschrecht. Auch der EU-Führerschein bleibt gültig. Im Flugbetrieb sind keine Probleme zu erwarten.

Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde?

Reisende können die Europäische Krankenversicherungskarte weiter nutzen und kostenlos die Hilfe von Ärzten in Anspruch nehmen. Der Zugang zu Medikamenten bleibt vorerst unverändert, Engpässe durch den Brexit werden nicht erwartet.

Muss ich fürs Telefonieren und Surfen zahlen?

Seit Mitte 2017 darf Telefonieren, SMS verschicken und Surfen in der EU nicht mehr kosten als daheim. Auch für das Vereinigte Königreich gilt dies weiterhin. Sollte es Ende 2020 kein weiteres Abkommen geben, könnten Mobilfunkanbieter für die Handynutzung aber wieder Zusatzkosten verlangen.

Was passiert, wenn bei den Verhandlungen keine Einigung zustande kommt?

Es ist immer noch möglich, dass am Ende der Übergangsphase zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU kein Abkommen geschlossen wird. Dann würden sich die Beziehungen und Regeln für Verbraucher deutlich ändern. Der Scheidungsvertrag vom 1. Februar 2020 bleibt aber in Kraft. CINDY BODEN

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