Die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

von Redaktion

Können Arbeitnehmer aus Angst vor dem Virus von zu Hause aus arbeiten?

Wer Angst hat, sich am Arbeitsplatz anzustecken, kann als Arbeitnehmer nicht einfach zuhause bleiben. Das gilt nur für Personen, die tatsächlich arbeitsunfähig sind. Wenn im Betrieb aber die Arbeit im Homeoffice üblich ist, kann das in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden.

Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter

bei Verdacht heimschicken?

Bei einem begründeten Verdacht einer Infektion kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen – das Gehalt muss er weiter zahlen. In einem solchen Fall kann der Arbeitgeber einem Mitarbeiter auch den Zugang zu den Geschäftsräumen verweigern. Den Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen müssen Beschäftigte in einem solchen Fall nicht.

Bekommen Arbeitnehmer weiter

Geld, wenn der Betrieb schließt?

Schließt ein Betrieb aus eigener Entscheidung heraus, muss der Arbeitgeber auch das Entgelt für seine Mitarbeiter weiterzahlen. Gleiches gilt, wenn eine Behörde ein Unternehmen schließt. Arbeitnehmer behalten ihren Entgeltanspruch, auch wenn sie nicht arbeiten können, heißt es beim DGB Rechtsschutz.

Bekommt ein Arbeitnehmer in

Quarantäne weiter sein Gehalt?

Ja – laut Infektionsschutzgesetz in den ersten sechs Wochen. Ab der siebten Woche einer Quarantäne wird eine Entschädigung in Höhe des Krankengelds gezahlt. Die muss der Betroffene selbst bei der zuständigen Landesbehörde beantragen. Die Entschädigung gibt es auch für Selbstständige.

Artikel 4 von 5