Wer hat offen, wer muss schließen?

von Redaktion

Gastronomie, Einzelhandel und Freizeit: Diese Einschränkungen gelten – Sonntagsöffnung von 12 bis 18 Uhr

Das bleibt weiter offen

Das Wichtigste zuerst: Geschäfte, die die Grundversorgung garantieren, bleiben in jedem Fall geöffnet. Hierzu zählen: Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen, Kfz-Werkstätten und der Online-Handel. Einkaufszentren und Kaufhäuser dürfen nur für die genannten Ausnahmen offen bleiben.

All diese Geschäfte bleiben nicht nur offen, sondern für sie gelten auch neue Öffnungszeiten: Statt wie üblich nur bis 20 Uhr können sie werktags nun bis 22 Uhr aufsperren. Und auch an Sonn- und Feiertagen soll es den Bayern jetzt möglich sein, einzukaufen, und zwar von 12 bis 18 Uhr. Die jeweiligen Öffnungszeiten werden allerdings von jedem Händler individuell festgelegt. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich 30. März.

Friseure dürfen als Handwerker ihre Salons weiter betreiben, auch Fahrradwerkstätten bleiben offen. Fahrradverkauf ist aber untersagt.

Das gilt für die Gastronomie

Auch im gastronomischen Bereich gibt es ab heute Einschränkungen. Gastronomiebetriebe müssen grundsätzlich schließen, aber es gibt Außnahmen für Speiselokale, Betriebskantinen und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Hier gelten beschränkte Öffnungszeiten von 6 bis 15 Uhr. In den Räumlichkeiten dürfen sich maximal 30 Menschen auf einmal aufhalten. Außerdem muss zwischen den Gästen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern sichergestellt werden. Gleiches gilt für Biergärten. Ausgenommen sind zudem Speisen zum Mitnehmen, Lieferservices oder Drive-ins. Das ist jederzeit erlaubt. Die Einschränkungen gelten ebenfalls bis 30. März. Hotels sind ausgenommen, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Übernachtungen dürfen noch angeboten werden, jedoch nicht an Touristen.

Das hat geschlossen oder wurde untersagt

Bereits gestern wurden sämtliche Freizeiteinrichtungen bis einschließlich 19. April geschlossen. Dazu gehören: Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Volkshochschulen, Fort- und Weiterbildungsstätten, Musikschulen und Jugendhäuser.

Ebenfalls müssen Geschäfte des Einzelhandels ab heute bis 30. März schließen, soweit sie nicht für die Grundversorgung benötigt werden. Alle Veranstaltungen und Versammlungen sind bis einschließlich 19. April untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern, die in privat genutzten Wohnräumen stattfinden. Jedoch müssen sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben.

Ministerpräsident Söder ruft dazu auf, soziale Kontakte im Alltag generell zu überdenken. Es gebe keine Ausgangssperre, noch nicht, aber jeder solle sich gut überlegen, ob er nach draußen gehe und welche Kontakte er habe. LISA-MARIE BIRNBECK

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