München/Berlin – Die Coronakrise setzt der Wirtschaft schwer zu. Nicht nur große Unternehmen, vor allem kleinere Firmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler stehen vor dem Ruin. Bayern hat bereits ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, der Bund hat nun nachgezogen und will vor allem die Kleinen mit direkten und unkomplizierten Zuschüssen stützen. Noch sind nicht alle Details zwischen Bund und Ländern geklärt. Es sei „unser Ehrgeiz“, dass vor dem 1. April die ersten Zahlungen“ bei den Betroffenen ankämen, betonte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gestern im Bundestag. 50 Milliarden Euro hat der Bund für die „Corona-Soforthilfe“ bereitgestellt. Wir erklären, wie sie funktioniert, und was man in diesen Zeiten sonst noch wissen sollte.
Soforthilfe für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freie Berufe
Für diese Gruppen gibt es in Bayern zwei Hilfspakete – eines vom Freistaat, eines vom Bund. Während in Bayern bereits Gelder fließen, war der genaue Ablauf beim Bund gestern noch in Abstimmung mit den Ländern. Man arbeite mit Hochdruck an den Details, so das Bundeswirtschaftsministerium. Fest stehen die Eckpunkte. Die Pakete unterscheiden sich erheblich. Der Bund plant Soforthilfen bis zu zehn Beschäftigten, der Freistaat bis zu 250 Beschäftigten. Wichtig: Man kann nur eine der beiden Hilfen in Anspruch nehmen.
¢ Paket Bund
w 9000 Euro Zuschuss einmalig gibt es bei bis zu fünf Vollzeitbeschäftigten. Die Hilfe kann bei Liquiditätsengpässen zur Deckung von laufenden Kosten drei Monate genutzt werden. Nicht gedacht ist die Soforthilfe als Einkommensausgleich. Wer also seine Kosten decken kann, aber weniger verdient als vorher, ist nicht antragsberechtigt. Ob und wie das alles geprüft wird, ist allerdings unklar.
Wenn der Vermieter, zum Beispiel eines Modeladens, die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, darf Geld aus der Soforthilfe auch zwei Monate länger zur Mietzahlung genutzt werden.
Der Liquiditätsengpass muss durch die Coronakrise verursacht (Schadeneintritt nach dem 11. März) erfolgt sein. Wer zu viel kassiert hat, muss das Geld zurückzahlen. All das soll geprüft werden, wenn die Krise gemeistert ist.
Die erhaltenen Soforthilfen müssen nicht zurückgezahlt werden, werden aber gewinnwirksam für die Einkommens- oder Körperschaftssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt. w 15 000 Euro zahlt der Bund bei bis zu zehn Beschäftigten. Alle anderen Bestimmungen gelten entsprechend.
¢ Paket Bayern
Bayern hatte schon vor dem Bund ein Soforthilfepaket geschnürt, das auch Betriebe bis 250 Angestellte sowie Teilzeitangestellte und 450-Euro-Jobber berücksichtigt. Diese Einmalhilfen gibt es.
w 5000 Euro bis zu 5 Erwerbstätige w 7500 Euro bis zu 10 Erwerbstätige
w 15 000 Euro
bis zu 50 Erwerbstätige
w 30 000 Euro
bis zu 250 Erwerbstätige
Teilzeitkräfte/450-Euro-Jobs werden so berücksichtigt: w Mitarbeiter bis 20 Stunden Faktor 0,5
w Mitarbeiter bis 30 Stunden Faktor 0,75
w Mitarbeiter über 30 Std. Faktor 1
w Mitarbeiter 450-Euro-Basis Faktor 0,3
Noch nicht abschließend geklärt ist, ob das Besserstellungsprinzip greifen wird, also ob jemand, der die bayerische Hilfe beantragt hat, automatisch die höhere vom Bund bekommt. Die Pakete sollen aber so verzahnt werden, dass in Bayern die Anträge für beide Programme bei den Regierungen und der Landeshauptstadt München gestellt werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in München geht davon aus, dass Kleinbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern automatisch die höheren Fördersätze des Bundesprogramms bekommen und alle, die schon die bayerische Soforthilfe beantragt oder bekommen haben, nachträglich auf Bundesniveau aufgestockt werden.
Mittleren Unternehmen ab elf bis 250 Beschäftigten steht ohnehin nur die bayerische Soforthilfe bis 30 000 Euro zur Verfügung.
¢ Antragstellung In Bayern kann man den Antrag online ausdrucken, unterschreiben und als Scan, Foto oder per Post an die Bewilligungsbehörde schicken. Bewilligungsbehörde sind die Bezirksregierungen und die Stadt München – je nach Lage der Betriebs-/Arbeitsstätte. Das Wirtschaftsministerium nimmt keine Anträge an, stellt aber das Formular bereit unter www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona.
Der Freistaat weist darauf hin, dass wissentliche Falschbeantragungen den Straftatbestand des Betrugs erfüllen und Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.
Hilfen für große Unternehmen
Betriebe mit mehr als zehn Vollzeitbeschäftigten fallen nicht unter die Soforthilfe des Bundes. Sie müssen Kredite beantragen über ihre Hausbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Bund will der KfW aus dem „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ 100 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Weitere 100 Milliarden sind für direkte Unternehmensbeteiligungen geplant.
Insolvenzschutz
Ein vom Bund beschlossenes Gesetz soll verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die Hilfen nicht rechtzeitig ankommen. Die reguläre Drei-Wochen-Frist für einen Insolvenzantrag wird bis Ende September ausgesetzt.
Kurzarbeit
Arbeitgeber können Kurzarbeit rückwirkend zum 1. März beantragen. Der Bund hat die Schwellen gesenkt. Es genügt, wenn zehn Prozent der Beschäftigten betroffen sind. Bisher war es ein Drittel. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einfach anordnen, es bedarf einer Vereinbarung mit dem Mitarbeiter
Wer zum Beispiel nur noch 40 Prozent arbeitet, bekommt für zwei Tage die Woche den üblichen Lohn vom Arbeitgeber, der ausfallende Nettolohn wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen – jedoch nur zu 60 Prozent. Sind Kinder im Haushalt, sind es 67 Prozent. Wer in Kurzarbeit ist, darf etwas dazuverdienen. Grenze ist der vorherige Nettolohn.
Neu ist, dass die Sozialversicherungsbeiträge für das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit in voller Höhe übernommen werden, um die Firmen zu entlasten. Auch kann der Bund die maximale Laufzeit von zwölf auf 24 Monate erhöhen. Azubis können nicht in Kurzarbeit geschickt werden.
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wirkt sich aber meist erhöhend auf den Steuersatz fürs übrige Einkommen aus. Es kann also eine Steuernachzahlung fällig werden. Beschäftigte müssen das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind steuerpflichtig.
In der aktuellen Krise gibt es zudem Bestrebungen, es auf den öffentlichen Dienst auszuweiten.
Hartz IV
Für den Antrag auf Grundsicherung entfällt ab 1. April für sechs Monate die Vermögensprüfung, zudem die Prüfung der Wohnungsgröße. Damit droht niemandem der Verlust der Wohnung, weil sie zu groß ist, um die Miete vom Amt gezahlt zu bekommen. Das Bundesarbeitsministerium rechnet mit bis zu 1,2 Millionen neuen Beziehern der Grundsicherung.
WOLFGANG HAUSKRECHT