München – Sie deutete sich schon am Donnerstag an, die Einführung einer Maskenpflicht in Bayern. Zunächst sprach Markus Söder noch von einem Gebot. Er appellierte an die Bevölkerung, beim Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Erledigen von Einkäufen auf entsprechende Schutzmaßnahmen zurückzugreifen. Nach der gestrigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten steht fest: Das Gebot wird ab kommendem Montag zur Pflicht. Was es nun hinsichtlich der neuen Vorgaben zu beachten gilt:
Was bedeutet die Einführung einer Maskenpflicht?
Verpflichtend wird das Bedecken von Mund und Nase bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie dem Betreten geschlossener Räume, in denen Dienstleistungen erbracht werden, wie zum Beispiel beim Bäcker oder der Post. Auch im Supermarkt gilt Maskenpflicht – auch für Kinder. Erlaubt sind gekaufte oder selbst genähte Masken aus Stoff und Schals. Zertifizierte Schutzmasken bleiben dem medizinischen Personal vorbehalten.
Ab wann treten die neuen Vorgaben in Kraft?
Die Maskenpflicht gilt in Bayern ab Montag, den 27. April. Allerdings steht es den Kommunen frei, die Pflicht bereits früher einzuführen. In Straubing gelten die Regeln schon ab Donnerstag.
Was ist bei Anwendung der Masken zu beachten?
Um die Innenseite nicht zu kontaminieren, sollten die Hände vor dem Anlegen gründlich gewaschen werden. Die Maske muss eng anliegen, um das Eindringen der Luft zu minimieren. Beim Abnehmen der Maske sollte die potenziell erregerhaltige Außenseite nicht berührt werden. Empfohlen wird eine luftdichte Aufbewahrung.
Muss ich den Mindestabstand trotzdem einhalten?
Ja. Jegliche Hygiene- und Abstandsvorgaben müssen trotz der Maskenpflicht weiterhin eingehalten werden. Das Tragen eines Mundschutzes kann diese Maßnahmen nicht ersetzen.
Woher bekomme ich rechtzeitig eine Maske?
Ein Mundschutz kann in Apotheken, Drogerien sowie Bau- und Wochenmärkten gekauft werden. Wegen der großen Nachfrage sind dort aber oft nicht ausreichend Masken vorrätig. Auch Online-Bestellungen sind möglich. Allerdings müssen sich Verbraucher darauf einstellen, mehrere Wochen auf die Lieferung zu warten. Empfohlen wird deshalb, die Masken nach Möglichkeit selbst zu nähen.
Wie reinige ich meine Maske richtig?
Stoffmasken sollten regelmäßig gereinigt werden – mit Vollwaschmittel bei idealerweise 95, mindestens aber 60 Grad. Auch das Waschen mit der Hand ist möglich. Zum Beispiel könnte man die Maske mit einem Stab in einen Eimer mit heißem Wasser drücken, abkühlen lassen, durchkneten und vollständig abtrocknen. Schals sollten nach jeder Nutzung desinfiziert werden.
Wo gilt die Pflicht noch?
In Sachsen gilt seit gestern eine Maskenpflicht für den ÖPNV und den Aufenthalt in Geschäften, in Mecklenburg-Vorpommern ist der Mundschutz bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ab dem 27. April vorgeschrieben.
Welche Strafen drohen?
Strafen für Verbraucher bei Nichteinhaltung sind im Bußgeldkatalog noch nicht festgelegt. Angestellte im Nahverkehr und Verkäufer müsse mit einem Verwarngeld in unbekannter Höhe rechnen.
JULIAN NETT