Steht der Schulstart der Viertklässler auf der Kippe?

von Redaktion

Viertklässler in Hessen müssen vorerst doch nicht in die Schule gehen. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden. Ein Eilantrag einer Frankfurter Schülerin gegen die Corona-Verordnung des Landes Hessen hatte damit Erfolg. Die Schülerin machte geltend, die Anordnung des Schulbesuchs für Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Nachdem Schulpolitik Ländersache sei, habe das Urteil aber für Bayern keine Bedeutung, betont das bayerische Kultusministerium. „Es spielt für uns keine Rolle“, sagte ein Sprecher. Nach wie vor im Raum steht damit der Plan, die Viertklässler ab 11. Mai wieder in die Schule zu schicken. Kultusminister Michael Piazolo (FW) macht dies von der weiteren Entwicklung der Infektionszahlen abhängig. „Die Ansage steht“, sagt auch die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Simone Fleischmann. Sofern die Sicherheitsvorkehrungen stimmig sei, gehe das auch in Ordnung.

Offen ist, wie es dann weitergeht. „Eigentlich sollte das Ziel sein, dass vor Pfingsten jeder Schüler zumindest einmal wieder in der Schule war“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Es sei nun an der Zeit, bei den Schulen die vielen klugen Konzepte, die in der Diskussion seien, etwa für einen zeitversetzten Unterricht oder die Reduktion auf die Kernfächer, miteinander zu verzahnen. Auch für ein Schichtmodell ist Söder offen. Dazu hatte Lehrerverbandschef Heinz-Peter Meidinger vorgeschlagen, die Klassen zu teilen und abwechselnd für je eine Woche in die Schule kommen zu lassen.  dw/kna/lby

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