Wenn die Justiz die Politik in die Schranken weist

von Redaktion

München – Es ist schon in den letzten Tagen nicht einfach gewesen, den Überblick über die Corona-Beschränkungen der Bundesländer zu behalten. Nun ist die Lage noch ein bisschen verworrener. Wo eben noch strenge Vorgaben galten, stellen sich die Verhältnisse plötzlich ganz anders dar. Länder, die weitreichende Maßnahmen verfügt hatten, werden von der Justiz in die Schranken gewiesen.

Zum Beispiel am Dienstag im Saarland. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs müssen die Ausgangsbeschränkungen sofort gelockert werden. Es gebe „keine belastbaren Gründe für die uneingeschränkte Fortdauer des Verbots des Verlassens der Wohnung“ mehr. Begegnungen in Familien sowie das Verweilen im Freien unter Wahrung der Abstände und Kontaktbeschränkungen seien ab sofort möglich, ohne Vorliegen eines „triftigen Grundes“.

Am Mittwochabend entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Gottesdienste nicht pauschal verboten werden dürfen. Gut begründete Ausnahmen sollten im Sinne der Glaubensfreiheit möglich sein, wenn Schutzkonzepte greifen.

Auch die bayerische Landesregierung sah sich zu Wochenbeginn zur Kursänderung gezwungen. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofs lockerte sie die Einschränkungen für den Einzelhandel: Auch große Geschäfte dürfen nun wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter beschränken.

Mit Blick auf das Saarland fordert der bayerische FDP-Fraktionschef Martin Hagen Ministerpräsident Söder auf, auch die Ausgangsbeschränkungen deutlich zu lockern. Der Freistaat solle sie „zugunsten eines Verbotes von Menschenansammlungen abschaffen“. Zumindest Treffen von Verwandten müssten unter Wahrung der Abstandsregeln wieder erlaubt werden.

Zuweilen aber stützt die Justiz auch die Politik. Das rheinland-pfälzische Verwaltungsgericht erklärte am Mittwoch die Maskenpflicht beim Einkauf und im Nahverkehr für rechtens. Auch die 800-Quadratmeter-Regelung ist nicht überall strittig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sie am Mittwoch gebilligt. mb/dpa

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