Wichtige Fragen zum nächsten Friseurbesuch

von Redaktion

München – Ab Montag dürfen Friseursalons nach mehrwöchiger Zwangspause in der Corona-Krise wieder öffnen. Damit sich dort möglichst niemand mit dem Virus ansteckt, gelten aber einige Vorgaben. Ein Überblick.

Muss ich einen Mundschutz tragen?

Ja. Beim Bedienen müssen sowohl Friseure als auch Kunden einen Mundschutz tragen. Man kann einen eigenen mitbringen, die Salons werden aber wohl auch einen bereitstellen. Probleme beim Schneiden sollte es nicht geben, sagt Jörg Müller, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks. Gegebenenfalls nimmt man die Schlaufen kurzzeitig vom Ohr. Damit der Mundschutz nicht abfällt, könnte ihn der Kunde in dieser Zeit festhalten.

Wie wirken sich die Vorgaben auf die Preise aus?

Kunden müssen bei einem Friseurbesuch in Zukunft wohl mehr bezahlen. Der Grund dafür ist zum einen der zeitliche Mehraufwand durch den neuen Schutzstandard. Zum anderen müssen Friseursalons mehr Geld für Schutzausrüstung wie etwa Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel ausgeben.

Werden alle Leistungen angeboten?

Nein. Kunden werden einige Abstriche machen müssen. „Gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Rasieren und Bartpflege dürfen derzeit nicht ausgeführt werden“, heißt es dazu in dem Schutzstandard. Das trifft etwa die auf Bärte spezialisierten Barber besonders. Sie können in Zukunft nur Herrenhaarschnitte anbieten. Haare waschen wird mit dem Standard für alle Kunden Pflicht. So sollen mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden.

Kann man jetzt nur noch mit Termin zum Friseur?

Theoretisch sind Friseure ohne Terminvergabe weiterhin erlaubt. Der Zentralverband empfiehlt dennoch, Termine auszumachen. Wegen der erwartbar hohen Nachfrage dürfte es schwer werden, ohne Ankündigung einen Haarschnitt zu bekommen. Der Schutzstandard verbietet zudem Wartebereiche in den Salons. Im Zweifel müssten Kunden also vor dem Salon auf einen freien Platz warten.

Was ist, wenn ein Kunde oder Mitarbeiter positiv auf Corona getestet wird?

Alle Kunden sollen ihre Kontaktdaten im Friseursalon hinterlassen. Dazu zählt nicht nur die Adresse, sondern auch die Handynummer oder E-Mail-Adresse. So sollen Infektionsketten nachvollzogen werden können. Will man seine Daten nicht bereitstellen, gibt es auch keinen Haarschnitt. „Kunden können nur bedient werden, wenn sie mit der Dokumentation einverstanden sind“, steht in dem Arbeitsschutzstandard. MARCO KREFTING & SVEN BRAUN

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