Der Bayern-Fahrplan im Überblick

von Redaktion

Schrittweise öffnen Schulen, Läden, Hotels und sogar Tennisplätze wieder – Die strenge Maskenpflicht bleibt

München – Wer Lektüre für seine Freizeit sucht, landet in Bayern jetzt bei einem sehr komplizierten Ding. „Die Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“, kurz „4. BayIfSMV“, ist das Regelwerk für die zentralen Corona-Beschränkungen im Freistaat. Aus den zehn Seiten und 24 Paragrafen aus dem Bayerischen Ministerialblatt lässt sich ein Fahrplan ableiten, was im Alltag jetzt erlaubt ist. Ab sofort: Statt einer Ausgangsbeschränkung gilt nun eine Kontaktbeschränkung. Man darf die Wohnung ohne „triftigen Grund“ verlassen. Auch Motorradtouren sind möglich. Das Distanzgebot gilt weiter: 1,5 Meter Abstand. Das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen bleibt verboten. Man darf also auch weiterhin nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes zugleich Kontakt haben; vielleicht wird das nächste Woche auf zwei Haushalte erweitert. Eine Ausnahme gibt es jetzt schon für Familienmitglieder, auch wenn sie nicht zum Haushalt gehören. Seit Mittwoch ist es erlaubt, Angehörige aus dem engeren Kreis zu treffen – also etwa Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Auch der Partner ist erlaubt.

Ab sofort: Spielplätze sind offen. Die BayIfSMV schreibt vor: „Die begleitenden Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich, auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.“

Ab 9. Mai: Nun werden Besuche in Kliniken, Senioren-, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen für eine feste Kontaktperson wieder erlaubt. Es gilt Maskenpflicht für Besucher und Besuchte, Mindestabstand, eine feste Besuchszeit, ein Mindestabstand von 1,5 Metern und namentliche Registrierung. Am 10. Mai: Zum ersten Mal ist wieder ein Sonntagsgottesdienst erlaubt: Masken, Abstand, Teilnehmerlimit, maximal 60 Minuten. Ab 11. Mai: Alle Läden dürfen wieder öffnen, die Vorgaben (Masken, Abstand) bleiben. Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Ausstellungen öffnen. Individualsport ist erlaubt, etwa Golf, Tennis, Leichtathletik. Fahrschulen unterrichten wieder. Kinder aus höchstens drei Hausständen dürfen gemeinsam (unentgeltlich) betreut werden. Tagesmütter dürfen bis zu fünf Kinder in festen Gruppen betreuen. An den Schulen werden wieder Jahrgangsstufen unterrichtet, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Die Viertklässler kommen zurück.

Ab 18. Mai: An den Schulen sind die 1. und 5. Klassen wieder willkommen, bei Realschulen und Gymnasien auch die 6. Klassen. Noch gilt keine Präsenzpflicht. Biergärten und Gastronomie im Außenbereich dürfen bis 20 Uhr wieder öffnen. Ab 25. Mai: Die Restaurants machen bis 22 Uhr wieder auf, strenge Limits und Maskenpflicht. Waldkindergärten öffnen, Vorschulkinder legen wieder los. Schrittweise – noch keine genauen Termine – fährt die Kinderbetreuung wieder hoch.

Ab 30. Mai: Hotels dürfen wieder Touristen aufnehmen. Ihre Wellnessbereiche und Schwimmbäder bleiben zu. Ferienwohnungen öffnen ebenso wieder.

Ab 15. Juni: Es gibt wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen, gestaffelt im wöchentlichen Wechsel von Gruppen. Unabsehbar: Vorerst bleiben Fitnessstudios, Kinos, Bars, Discos zu. Mannschaftssport ist nicht erlaubt.  cd

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