Alle Fragen rund um Platzwahl und Maskenpflicht

von Redaktion

München – Eigentlich weiß jeder Bayer ganz intuitiv, wie Biergarten geht. Doch heuer ist alles anders, ganz anders. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Biergartenbesuch, der ab Montag wieder erlaubt ist.

Muss ich im Biergarten eine Maske tragen?

Wenn man am Tisch sitzt, dann nicht. Aber das ist die einzige Ausnahme – beim Betreten des Biergartens muss man sehr wohl einen Mundschutz tragen. Die Mitarbeiter der Biergärten haben laut Bayerischem Hotel- und Gaststättenverband „in allen Bereichen Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, in denen sich Gäste aufhalten“.

Gilt freie Platzwahl?

Nein. Die Gäste sollen vom Servicepersonal platziert werden. Das gilt explizit auch für großflächige Außengastronomie wie Biergärten. Hintergrund ist, dass vermieden werden soll, dass Gäste lange hin und her laufen, um einen Platz zu finden.

Jemand hat ganz leichten Husten. Darf er in den Biergarten?

Auf keinen Fall. Im Hygienekonzept der bayerischen Staatsregierung heißt es, dass „beim Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber eine Bewirtung nicht möglich ist.“ Wenn Gäste während des Besuchs Symptome entwickeln, müssen sie den Biergarten auf der Stelle verlassen.

Darf ich mich im Biergarten mit Freunden treffen?

Ja. Eine Familie darf sich mit einer anderen Familie im Biergarten treffen. Man darf sich natürlich auch mit einem einzelnen Freund oder einer Freundin treffen. Ein Stammtisch darf sich hingegen nicht verabreden.

Wie viele Gäste dürfen an einem Tisch sitzen?

Da gibt es keine festen Regeln. Eine Familie darf selbstverständlich ohne Mindestabstand nebeneinander sitzen. Es ist allerdings auch erlaubt. dass weitere Gäste auf der gleichen Bierbank platziert werden – wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Wie soll da bedient werden?

Das ist eine knifflige Frage. Aber grundsätzlich gilt: „Die Bedienung der Gäste ist möglich“, sagt der Gaststättenverband. „Beim Servieren darf der Mindestabstand unterschritten werden.“ Ein Trick kann hier helfen: Der Kellner stellt das Essen und das Trinken am Ende des Tisches ab und der Gast nimmt sich den Schweinsbraten oder die Apfelschorle selbst.

Ist eine Terrasse auch ein Biergarten?

Sämtliche Außengastronomie darf ab Montag öffnen, das heißt, dass eine Bewirtung im Biergarten genauso erlaubt ist wie auf einer Terrasse oder auf einer Dachterrasse. Die Öffnungszeiten sind am Anfang noch begrenzt. Um 20 Uhr muss geschlossen werden.

Was kommt sonst noch auf die Gäste zu?

Nach jedem Gastwechsel soll der Tisch desinfiziert werden. Außerdem sind Wirte angehalten, Kontaktdaten der Gäste aufzuschreiben, die ohne Reservierung kommen. Damit sollen Infektionsketten im Fall der Fälle nachvollziehbar bleiben. STEFAN SESSLER

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