Darauf müssen Urlauber jetzt achten

von Redaktion

ADAC: Rückholung Covid-19-Kranker praktisch kaum möglich – Viele Airlines bieten auf Kulanz Umbuchungen an

Für mehr als 160 Länder außerhalb der EU gilt die Reisewarnung bis 31. August. Was bedeutet das?

Eine Reisewarnung ist kein Verbot, sondern eine Empfehlung. Wer trotz Reisewarnung in ein Land fährt, trägt das Risiko. Reiseveranstalter werden aber in betroffene Staaten in aller Regel keine Pauschalreisen anbieten.

Ich habe vor der Krise einen Flug gebucht, doch die Reise erscheint mir zu gefährlich, obwohl sie möglich wäre. Kann ich auf einer Umbuchung oder Erstattung bestehen?

Viele Airlines kommen ihren Kunden entgegen, auch wenn sich das Ticket eigentlich nicht ändern lässt. Die Lufthansa bietet eine einmalige Verschiebung auf derselben Strecke an. „Die Umbuchung muss dabei vor dem ursprünglich geplanten Reiseantritt vorgenommen werden“, sagt ein Sprecher. Der Flug lasse sich auch auf den Sommer 2021 verschieben. Das neue Reisedatum müsse aber vor dem 31. Dezember 2021 liegen. Stornieren gegen Erstattung ist in der Regel nicht möglich.

Wenn ich jetzt eine Pauschalreise buche und die Corona-Lage verschlechtert sich wieder, kann ich dann zurücktreten?

Wenn die Lage sich so entwickelt, dass die Reise erheblich beeinträchtigt ist, hat der Kunde das Recht, kostenfrei zu stornieren. „Die Gründe dürfen dazu erst nach der Buchung aufgetreten sein“, sagt Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das Risiko eines überraschend heftigen Wiederaufflammens der Pandemie trägt also der Veranstalter. Vereinzelte Infektionen muss der Reisende akzeptieren.

Wann zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?

Bei eigener schwerer Krankheit oder Ereignissen wie Arbeitsplatzverlust, Kurzarbeit oder Tod eines nahen Verwandten. Sie zahlt aber nicht bei Krisen im Reiseland, also etwa einem erneuten Lockdown im Urlaubsland.

Ich hole mir im Ausland Covid-19. Organisiert meine Krankenversicherung den Rücktransport?

Selbst wenn ein Rücktransport im Vertrag enthalten ist, gibt es bei Covid-19 praktische Probleme. Patienten mit einem schweren Verlauf seien meist nicht flugtauglich, warnt der ADAC. „Auch wenn ein Krankenrücktransport medizinisch in Ordnung wäre, der Patient aber im Urlaubsland unter Quarantäne gestellt wird, können wir keinen Rücktransport durchführen.“ Das Gleiche gilt, wenn das ADAC-Team wegen Quarantänebestimmungen nicht einreisen darf. Die Versicherer betonen: Patienten mit schwachem Verlauf brauchen keinen Rückflug, weil ihnen eine Behandlung in Deutschland medizinisch nichts bringt.

Was ist, wenn sich im Urlaubsland die Lage rapid verschlechtert?

Grundsätzlich hat der Veranstalter die Pflicht, sich um seine Gäste zu kümmern und im Notfall deren Rückreise zu organisieren. „Er trägt das Risiko für Mängel, die während der Reise auftreten“, sagt Experte Bartel.  fmk/dpa

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