Frankfurt – Im nüchternen Saal 165 C des Frankfurter Oberlandesgerichts treffen die Witwe und die beiden Söhne von Walter Lübcke auf den mutmaßlichen Mörder ihres Vaters. Dort verhandelt das Gericht an diesem Dienstag den mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Mord an einem Regierungspräsidenten. Die Tat hatte vor gut einem Jahr Schockwellen in Deutschland ausgelöst.
Lübcke wurde nach Einschätzung der Ermittler Anfang Juni 2019 wegen seiner Haltung zu Flüchtlingen umgebracht – erschossen aus kurzer Distanz, als er abends auf der Terrasse seines Wohnhauses im beschaulichen Wolfhagen-Istha in Nordhessen saß.
Irmgard Braun-Lübcke und die Söhne müssen ein paar Minuten warten, bis der Angeklagte Stephan Ernst in den Gerichtssaal gebracht wird. Äußerlich unbewegt, mit ernsten Gesichtern geradeaus Richtung Anklagebank blickend, harrt die als Nebenkläger an dem Prozess teilnehmende Familie aus, bis Ernst und der Mitangeklagte Markus H. hereingeführt sind.
H. trägt einen grünen Hoodie, dessen Kapuze er weit über seinen Kopf bis ins Gesicht zieht, außerdem die obligatorische Mund-Nasen-Maske. Stephan Ernst dagegen erscheint in Anzug und weißem Hemd. Anders als sein Mitangeklagter versucht er aber nicht, sein Gesicht hinter einem Aktenordner zu verstecken. Er steht aufrecht und wirkt selbstbewusst, während er einige Worte mit seinen Anwälten wechselt. Der Neonazi wirkt an diesem Tag wie ein Biedermann.
Ernst war in der Vergangenheit mit zahlreichen Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund aufgefallen (siehe Randspalte). 2016 soll Ernst von hinten auf einen irakischen Asylbewerber eingestochen und den Mann dadurch schwer verletzt haben, auch diese Tat ist vor dem Oberlandesgericht angeklagt. Auf seine Spur in diesem Fall kamen die Ermittler erst durch die Ermittlungen im Mordfall Lübcke. Sein Hass auf den Regierungspräsidenten soll sich aber vor dem Messerangriff auf den Flüchtling entwickelt haben, als der CDU-Politiker 2015 bei einer Bürgerversammlung die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.
Ernst wurde rund zwei Wochen nach dem Mord an Lübcke aufgrund einer DNA-Spur festgenommen. Er legte ein umfassendes Geständnis ab, das er später widerrief. Monate später sagte er erneut aus – mit einer ganz anderen Darstellung der Geschehnisse. Die Richter werden nun herausfinden müssen, ob Stephan Ernst Lübcke mit einem Kopfschuss gezielt getötet hat, oder ob sich der Schuss – so die Darstellung von Ernst – versehentlich bei einem Streit auf der Terrasse löste. Die Ermittler halten diese Version nicht für glaubhaft.
Der Mitangeklagte Markus H. war laut Ermittlungen nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht. Er war aber am Tatort mit dabei und soll es für möglich gehalten haben, dass Ernst einen politischen Entscheidungsträger töten würde. H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
Noch bevor die Vertreter des Generalbundesanwalts die Anklageschrift verlesen können, stellen die Verteidiger von Ernst und H. zahlreiche Anträge. Es geht um eine mögliche Befangenheit des Vorsitzenden Richters bis hin zur Forderung nach Aussetzung der Verhandlung. Familie Lübcke folgt den Ausführungen der Verteidiger über den angeblich nicht fairen Prozess gegen die beiden Angeklagten nahezu reglos, die Gesichter wirken fast versteinert. Für die Angehörigen sei es „unerträglich“ gewesen, den zweieinhalbstündigen Auftakt der Hauptverhandlung anzuhören, sagt ihr Anwalt Holger Matt später. „Hier wird im Teich rechtsstaatlicher Prinzipien gefischt, ohne dass eine Verletzung dieser Prinzipien erkennbar ist.“
Schließlich wird die Anklage aber doch verlesen. Sie wirft Ernst vor, sein Verbrechen mehrere Jahre lang akribisch vorbereitet zu haben. Er habe seinen Plan spätestens nach dem schweren Anschlag im französischen Nizza sowie den Vorkommnissen in Köln rund um den Jahreswechsel 2015/2016 gefasst, sagt Bundesanwalt Dieter Killmer bei der Verlesung der Anklage. Ernst hänge einer gegen Repräsentanten der Bundesrepublik gerichteten „völkisch-nationalistischen Grundhaltung“ an und habe mit dem Mord ein „öffentlich beachtetes Fanal gegen die öffentliche Ordnung“ setzen wollen, führt der Vertreter der Bundesanwaltschaft weiter aus. Laut Anklageschrift sammelte der Angeklagte seit der Versammlung im Jahr 2015 Informationen über Lübcke und spionierte die Lebensumstände seines Opfers vor der Tat minutiös aus. Unter anderem fuhr er mehrfach zu dessen Haus. In der Nacht vor dem Mord beobachtete er dieses von einer nahen Koppel aus mit einer Wärmebildkamera, um herauszufinden, ob sich sein Opfer auf seiner Terrasse befinde.
Die folgende Nacht auf den 2. Juni 2019 habe er als Tatnacht ausgewählt, weil in dem Ort eine Kirmes stattfand und er sich unbeobachtet wähnte, heißt es in der Anklage. Ernst schoss Lübcke demnach aus kurzer Distanz in den Kopf.
Die Angeklagten äußern sich nicht zu den Vorwürfen, trotz eines Appells des Vorsitzenden Richters Thomas Sagebiel: „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“, sagt der Richter. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer. Lediglich der Anwalt von H. gibt am Ende des ersten Verhandlungstages ein kurzes Statement für seinen Mandanten ab – in dem er dem Generalbundesanwalt den Missbrauch des Strafverfahrens für politische Zwecke vorwirft.