DER PROZESS IN KÜRZE

von Redaktion

In der Nacht zum 2. Juni 2019 wird Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses in Wolfhagen-Istha im Kreis Kassel leblos gefunden. Eine Wunde am Kopf entpuppt sich als Einschuss durch einen Revolver. Der Tod des 65-Jährigen wird in derselben Nacht festgestellt.

Lübcke war Regierungspräsident in Nordhessen. Seine Behörde ist quasi die Vertretung des Landes Hessen vor Ort. Der CDU-Politiker galt als beliebt und volksnah. Lübcke hinterlässt seine Ehefrau Irmgard sowie die erwachsenen Söhne Christoph und Jan-Hendrik.

Zwei Wochen lang rätseln Ermittler und Öffentlichkeit über die Hintergründe der Tat. Es gibt einen Aufruf in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY… ungelöst“ und eine mysteriöse Polizeiaktion an einer Fähre in Ostfriesland. Hunderte Hinweise gehen ein – ohne Erfolg. Eine DNA-Spur auf dem Opfer bringt schließlich den Durchbruch.

Hauptangeklagter ist der Deutsche Stephan Ernst aus Kassel. Der Familienvater lebt auf den ersten Blick ein bürgerliches Leben: Er arbeitet bei einem Bahntechnik-Hersteller, trainiert Bogenschießen im Schützenverein. Doch Ernst ist den Behörden bekannt – wegen rechtsextremer Straftaten: 1989 legte er Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses mit türkischen Bewohnern. Später stach er auf einen ausländischen Mitbürger ein, verübte einen Anschlag mit einer Rohrbombe auf ein Asylbewerberheim, schlug in U-Haft mit einem Stuhlbein auf einen ausländischen Mitgefangenen ein. 2009 war Ernst in Dortmund an einem Angriff von Rechtsextremisten auf eine Maikundgebung des DGB beteiligt. Danach haben die Behörden ihn nicht mehr im Fokus: Er gilt als „abgekühlt“, also nicht mehr aktiv. Der zweite Angeklagte ist Markus H., 44, aus Kassel. Der Deutsche ist ebenfalls als Rechtsextremist bekannt und galt als „abgekühlt“. Er soll Ernst durch gemeinsame Teilnahmen an rechten Demonstrationen bei seiner Tat unterstützt, ihm Schießübungen vermittelt und den Kontakt zu einem Waffenhändler hergestellt haben.

Stephan Ernst wird von zwei Anwälten vertreten. Der Dresdner Rechtsanwalt Frank Hannig ist durch unkonventionelles Vorgehen aufgefallen: So äußerte sich Hannig mehrfach im Namen seines Mandanten auf Youtube. Im Februar kam der Kölner Strafrechtler Mustafa Kaplan hinzu. Der türkischstämmige Jurist war Opferanwalt im Prozess um den Nationalsozialistischen Untergrund, vertrat auch den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Markus H. wird durch Björn Clemens aus Düsseldorf vertreten. Er gilt als Szeneanwalt, der häufig für Rechtsextremisten tätig ist. Clemens ist Vorstandsmitglied der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften „Gesellschaft für freie Publizistik“.

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