Das Pedelec ist das bekannteste Elektrorad – es verfügt über einen elektrischen Hilfsmotor. Und es fährt nur, wenn man in die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern muss sich der Motor automatisch abschalten. Pedelecs sind rechtlich gewöhnlichen Fahrrädern gleichgestellt. Es gelten die üblichen Regeln zur Radwegbenutzung. Man benötigt keinen Führerschein und muss keinen Helm tragen.
Das S-Pedelec funktioniert technisch wie ein Pedelec, der Motor stellt allerdings erst bei 45 Stundenkilometern die Mitarbeit ein. Rechtlich gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad. Das bedeutet: Wer damit im Straßenverkehr unterwegs sein will, benötigt eine entsprechende Fahrerlaubnis und eine Haftpflichtversicherung mit dem zugehörigen Versicherungskennzeichen am Rad.
Das E-Bike unterscheidet sich vom Pedelec dadurch, dass der Motor auch ohne Treten der Pedale durch einen Gasdrehgriff am Lenker in Gang gesetzt werden kann. Viele benutzen das Wort E-Bike als Synonym für Elektrofahrrad – aber rechtlich gesehen ist es ein versicherungspflichtiges Kleinkraftrad. Je nach der Höchstgeschwindigkeit, die ohne Treten erreicht werden kann, ist eine Mofaprüfung oder ein Führerschein der Klasse AM nötig. sr