Verstöße gegen die Corona-Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot, die Maskenpflicht oder das Feierverbot auf öffentlichen Plätzen kostet in Bayern laut Bußgeldkatalog 150 Euro. Illegal öffnende Gastrobetriebe, also auch Clubs und Diskotheken, wären mit 5000 Euro d
Dieser Artikel (ID: 1292456) ist am 10.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).