5000 Euro Bußgeld bei illegaler Öffnung

von Redaktion

Verstöße gegen die Corona-Auflagen sind eine Ordnungswidrigkeit. Ein Verstoß gegen das Abstandsgebot, die Maskenpflicht oder das Feierverbot auf öffentlichen Plätzen kostet in Bayern laut Bußgeldkatalog 150 Euro. Illegal öffnende Gastrobetriebe, also auch Clubs und Diskotheken, wären mit 5000 Euro dran. 5000 Euro Bußgeld drohen den Verantwortlichen auch bei Verstößen zum Beispiel in Arztpraxen, Geschäften, Sportvereinen, Hotels, Reisebussen oder auf Märkten. Für Veranstalter von Tagungen und Kongressen, Kino- oder Kulturstätten gilt ein Regelsatz von 10 000 Euro, für Betreiber betrieblicher Unterkünfte sind es 25 000 Euro.

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