RETTUNGSDIENST IM ÜBERBLICK

von Redaktion

Rettungssanitäter: Die Ausbildung dauert 520 Stunden und ist die niedrigste Stufe im Rettungsdienst. Die Ausbildung besteht aus Theorie sowie je einem Praktikum auf der Rettungswache und im Krankenhaus. Der Rettungssanitäter ist in der Regel der Fahrer des Rettungswagens und unterstützt im Einsatz. Er führt zudem eigenverantwortlich Krankentransporte bei Patienten durch, die nicht lebensbedroht sind, sondern beispielsweise aus dem Pflegeheim mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus gebracht werden müssen.

Rettungsassistent: Der Ausbildungsberuf dauerte zwei Jahre und schloss mit einem Staatsexamen ab. Aufgaben waren der Einsatz in der Notfallrettung, der Rettungsassistent agierte als Verantwortlicher im Rettungswagen. 2014 wurde die Ausbildung durch den Notfallsanitäter ersetzt.

Notfallsanitäter: Eine dreijährige Ausbildung, die mit dem Staatsexamen abschließt. Die Prüfung wird von der Regierung abgenommen. Zu den Aufgaben gehören die Versorgung von Notfallpatienten, die Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und der Transport ins Krankenhaus. In der Regel ist ein Rettungswagen mit einem Rettungssanitäter und einem Notfallsanitäter besetzt. Der Rettungssanitäter fährt, der Notfallsanitäter versorgt den Patienten und trifft die Entscheidungen. Mit einer zusätzlichen betriebswirtschaftlichen Qualifikation können Notfallsanitäter auch als Rettungsleiter fungieren. Das Bayerische Rote Kreuz beschäftigt über 3000 Notfallsanitäter, die alle hauptberuflich agieren. Insgesamt sind über 6300 Mitarbeiter beim BRK im Rettungsdienst im Einsatz.

Notarzt: Nach Definition der Bundesärztekammer versorgen Notärzte „im Rahmen der Notfallrettung (Präklinik), gemeinsam mit dem nicht ärztlichen Rettungsfachpersonal, akut erkrankte oder verletzte Menschen mit oder ohne gestörten Vitalfunktionen am Einsatzort. Ihre Aufgabe ist es, die lebenswichtigen Funktionen des Patienten wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten, Folgeschäden zu vermeiden sowie die Transportfähigkeit der Patienten in die nächstgelegene und geeignete Weiterversorgungseinheit aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.“ Ein Facharzt braucht, um als Notarzt eingesetzt zu werden, die „Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin“ und den „Fachkundenachweis Rettungsdienst“.

Rettungswagen: Der Rettungswagen (RTW) ist für die Versorgung, Überwachung und Transport von Notfallpatienten ausgelegt. Krankentransportwagen (KTW) werden hingegen für den Transport von Kranken und Verletzten verwendet, die nicht als Notfallpatienten gelten.

Nico-Marius Schmitz

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