Möglichst flexibel gegen das Coronavirus

Steigen in einem Landkreis die Infektionszahlen, sollen nur die Schulen dort von schärferen Regeln betroffen sein
München – Der Rahmen-Hygieneplan des Freistaats sieht grundsätzlich eine Maskenpflicht an der Schule vor. Nur am Sitzplatz im Klassenzimmer darf die Maske runter. Für Schüler ab der 5. Klasse – also nicht für Grundschüler – gilt in den ersten beiden Schulwochen auch am Sitzplatz Maskenpflicht. Läuft