Möglichst flexibel gegen das Coronavirus

von Redaktion

Steigen in einem Landkreis die Infektionszahlen, sollen nur die Schulen dort von schärferen Regeln betroffen sein

München – Der Rahmen-Hygieneplan des Freistaats sieht grundsätzlich eine Maskenpflicht an der Schule vor. Nur am Sitzplatz im Klassenzimmer darf die Maske runter. Für Schüler ab der 5. Klasse – also nicht für Grundschüler – gilt in den ersten beiden Schulwochen auch am Sitzplatz Maskenpflicht. Läuft alles gut, soll ab 21. September gar kein Schüler mehr an seinem Platz Maske tragen müssen. Die Maßnahmen können aber je nach Infektionsgeschehen jederzeit wieder verschärft werden. Entscheidend dafür ist die Sieben-Tage-Inzidenz.

Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt, wie viele Menschen sich innerhalb von sieben Tagen neu mit dem Virus infiziert haben. Das Konzept sieht ein flexibles Eingreifen vor. Liegt der Wert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bei 35 Personen pro 100 000 Einwohner, sollen die Maßnahmen dort verschärft werden. Erreicht die Inzidenz den Wert 50, sollen weitere Maßnahmen folgen. Zahlen zu den Landkreisen findet man auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit.

Erreicht die Inzidenz den Wert 35 und ist kein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer möglich, gilt ab der 5. Klasse wieder Maskenpflicht am Sitzplatz. Ab 50 Neuinfektionen gilt neben dem Mindestabstand Maskenpflicht am Platz auch für Grundschüler. Sind 1,5 Meter Abstand nicht machbar, werden die Klassen geteilt und die Kinder abwechselnd in der Schule und zu Hause beschult. Die Entscheidung trifft das Gesundheitsamt.

Schulschließungen sind notfalls möglich – sollen aber vermieden werden. Für das einzelne Kind gilt: Hat es Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, darf es nicht in die Schule. Bei milden Krankheiten wie Schnupfen darf es noch in die Schule – allerdings gilt das nur, solange die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 liegt. OSKAR PAUL

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