Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Beherbergungsverbot

von Redaktion

Wer soll die Regel kontrollieren? Für wen drohen Strafen?

Für Hotels, Campingplätze oder Pensionen, die Gäste aus Risikogebieten aufnehmen, wird es teuer. Der Bußgeldkatalog sanktioniert das Vergehen mit 5000 Euro. Gäste aus Risikogebieten müssen dagegen in dem Fall kein Bußgeld fürchten. Sie werden erst zur Kasse gebeten, wenn sie ihre Anreise aus einem Risikogebiet nicht korrekt angeben oder gar verschleiern. Wie bei falsch ausgefüllten Gästelisten in Restaurants oder Kneipen kostet die Falschangabe bei Beherbergungen 250 Euro.

Was ist mit Leuten, die jetzt vor dem Hotel stehen und einchecken wollen? Wer zahlt die Stornierungen?

Nach Angaben des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes bleibt der Hotelier aktuell auf den Kosten sitzen. Für Touristen, die bereits angereist sind, ist damit zumindest dieses finanzielle Risiko gering. Sie haben aber auch ein Problem, denn eine Unterkunft werden sie im Freistaat auf legalem Wege nicht finden, außer sie kommen bei Verwandten oder Freunden unter. Hier greift das Beherbergungsverbot nicht.

Wenn die Leute dann bei Freunden auf der Couch schlafen: Steckt man sich da nicht einfacher an?

Grundsätzlich kann man sich natürlich überall anstecken. Söder macht aber deutlich, wo für ihn der Hauptunterschied liegt: In Hotels gebe es sehr viele Gäste, somit könne das gesamte Hotel ein Infektionsherd sein. Darunter werde dann das gesamte Gewerbe leiden.

Wer darf gerade keinen Urlaub in Bayern machen?

Zunächst bis zum 14. Oktober gilt das Beherbergungsverbot für Reisende aus vier Berliner Bezirken (Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg), aus Bremen sowie aus den Städten Hamm und Remscheid in NRW. Wer aus einem dieser Corona-Hotspots einreist und einen negativen Corona-Test vorweisen kann, ist weiterhin in bayerischen Hotels willkommen. Andersherum gibt es für Menschen aus Bayern, Stand Donnerstag, derzeit nirgendwo in Deutschland Beschränkungen.  dpa

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